Jens Martin Frank
Fachgebiete/Charakteristika
Jens Martin Frank wurde 1971 in Berlin geboren. Der Jurist studierte an der Universität Hamburg. Im Anschluss an sein Referendariat in Niedersachsen wurde Herr Frank im Februar 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Jens Martin Frank verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Er kann Sie an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten.
Rechtsanwalt Jens Martin Frank berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Vertragsrecht.
Jens Martin Frank berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen, Vermögensansprüchen oder der Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie die Gestaltung eines Ehevertrags vor, zu Beginn oder während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Frank klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Franks bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten sowohl mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung über die ersetzbaren Positionen zufrieden, wenn Ihnen die diese merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Jens Martin Frank beraten und vertreten.
Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Herrn Frank kompetent beraten und betreut.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Jeder kann schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Frank die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Jens Martin Frank.
Im Vertragsrecht werden in der heutigen Praxis sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkte dann nicht eindeutig, so kommt es oft zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Jens Martin Frank der geeignete Ansprechpartner. Hierbei können Sie sich auf die Erfahrung und die Kreativität des Juristen verlassen, um für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Jens Martin Frank - Holstenstr. 194c
22765 Hamburg Altona
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- http://www.frankundthiele.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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