Gunnar Becker

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Gunnar Becker gründete 2001 seine Einzelkanzlei, zu deren Klientel vorwiegend Privatleute, aber auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen. Er arbeitet mit den Rechtsanwälten Katja Wiemer und Jörg Käding in Bürogemeinschaft.

Außerhalb der Kanzlei ist Herr Becker seit 2001 für die Verbraucherzentrale Hamburg tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstellt er Schriftsätze und berät einmal pro Woche Verbraucher zu Telekommunikationsrecht und Internetrecht.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie im Weidenstieg 18 in Hamburg-Eimsbüttel, gegenüber der “Kayfu Lodge” und unweit der Christuskirche. Durch die circa fünf Gehminuten entfernte Haltestelle “Christuskirche” der U-Bahnlinie 3 besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe öffentliche Parkplätze vorhanden.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 10.00 bis 16.30 für Sie geöffnet. Termine sind auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich. Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder direkt mit Rechtsanwalt Becker in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine vor Ort im Hause des Mandanten möglich.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand. So ist Herr Becker auch außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten per Mobiltelefon, Fax oder E-Mail erreichbar.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Gunnar Becker
Weidenstieg 18
20259 Hamburg Eimsbüttel
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Gunnar Becker, geboren 1973 in Hamburg, studierte an der Philipps-Universität in Marburg Jura. Im Anschluss daran leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Darmstadt. Herr Becker, seit Sommer 2001 zur Anwaltschaft zugelassen, ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Gunnar Becker spezialisierte sich unter anderem auf das Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Schuldrecht und Sozialversicherungsrecht. Er zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung in Theorie und Praxis aus.

Der Mensch ist heute gegen viele Lebensrisiken versichert. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen, und fast jeder hat schon einmal Probleme mit dem jeweiligen Versicherer gehabt. Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung und die private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften. Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles unverzüglich anzeigen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angeben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht zur Erbringung der Versicherungsleistung befreit.

Ist ein Schaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige machen und ihm jede erforderliche Auskunft erteilen (§§ 33, 34 VVG). Am besten erfolgt die Anzeige schriftlich. Vielfach reicht aber auch ein Telefonanruf. Häufig erhält man von der Versicherung ein Formular, in dem der Schaden aufgenommen und gemeldet wird. Möglichst vor Abschluss einer wichtigen Versicherung, spätestens aber bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder Schadensfalles sollte ein Versicherter deshalb bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für das Ausfüllen von Fragebögen der Versicherung. Für den Fall, dass der Versicherer seine Haftung aus dem Versicherungsvertrag aus Ihnen nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollten Sie die anwaltliche Hilfe Herrn Beckers in Anspruch nehmen.

Mit dem Versicherungsrecht verwandt ist das Schadensrecht, bei dem man es regelmäßig mit der Versicherung des Gegners zu tun hat. Hier geht es um alle Schadensfälle des täglichen Lebens, wegen derer vom Schädiger oder einem Dritten auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage Schadensersatz (auch: Schadenersatz) zu verlangen ist. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Regulierung von Verkehrsunfällen, einen anderen bilden Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Hier versucht die Gegenseite meist, die Schadenshöhe, insbesondere auch beim Schmerzensgeld, herunterzuspielen. Ein Schaden kann Sie jederzeit treffen, durch einen Unfall im Urlaub, in der Mietwohnung, bei der Arbeit oder im Straßenverkehr. Bei Rechtsanwalt Gunnar Becker bekommen Sie genau das, was Sie gerade benötigen: einen schnellen Tipp oder eine ausführliche Beratung, bloß eine zweite Meinung oder die umfassende Vertretung Ihres Falles. Rechtsanwalt Becker kümmert sich um Ihren Schaden, egal ob im Reiserecht, Mietrecht/WEG, in der privaten Unfallversicherung, im Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht oder Kauf- und Leasingrecht.

Gunnar Becker übernimmt bundesweit die anwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört die Vertretung von Ärzten und Patienten gleichermaßen im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen resultierend aus einer medizinischen Fehlbehandlung (“Kunstfehler”), die Vertretung von Ärzten in Honorarstreitigkeiten, wie etwa Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Plausibilitätsprüfung oder auch Regressverfahren. Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Becker die Vertretung bei der Errichtung, Auseinandersetzung und (Um-)Strukturierung von Kooperationen wie etwa Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften oder interdisziplinären Kooperationen sowie von Krankenhäusern und Kliniken mit den dazugehörigen Verfahren vor den Zulassungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.

Die rechtliche Betreuung durch Rechtsanwalt Becker im Kaufrecht und Schuldrecht beinhaltet alle rechtlichen Fragen um Kauf und Verkauf, Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schlechterfüllung, Sachmangel, Gewährleistung, Verzug, Verjährung, Fristen, Rechte bei Schlechtleistung, Schäden und Folgeschäden, verlorene Aufwendungen und Schadensersatz. Hierbei sind die Besonderheiten für Internetgeschäfte, Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge zu beachten. Des Weiteren bietet der Jurist die Realisierung von Zahlungsansprüchen insbesondere bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Schuldners sowie Abschluss, Überwachung und Durchsetzung einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Sozialversicherungsrecht. Das Sozialrecht (oder Sozialversicherungsrecht) ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Die soziale Absicherung des Einzelnen auch im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gehört zum System der sozialen Sicherung in Deutschland. Wesentliche Bedeutung haben hier die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), die Arbeitsförderung (SGB III), aber auch das Recht der Sozialhilfe (SGB XII), die allgemein unter das Sozialrecht gefasst werden. Daneben umfasst das Gebiet Rentenversicherungsrecht (SGB VI) neben den Renten wegen Alters auch solche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes. Relevant in diesem Rahmen ist vor allem die juristische Beratung hinsichtlich der Voraussetzungen des jeweiligen Rentenanspruchs, der Rentenberechnung sowie der Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten. Darüber hinaus beinhaltet das Sozialversicherungsrecht das breitgefächerte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, die einzelnen Versorgungsbereiche, die Krankenhausbehandlung, stationäre Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Problematik der Heilmittel und Hilfsmittel.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de