Gernot Kipper

Kanzlei Wamser & Kipper

Fachgebiete/Charakteristika

Gernot Kipper wurde 1976 in München geboren. Nach seiner Bundeswehrzeit und Ausbildung zum Reserveoffizier der Gebirgstruppe studierte er von 1998 bis 2003 an der Universität Passau Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Kipper im Oberlandesgerichtsbezirk München. Seit 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Herr Kipper arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Webpräsenz (www.anwalt-kipper.de). Rechtsanwalt Kipper spricht gut Englisch. Er ist zudem Mitglied im Ortsverband Passau des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Rechtsanwalt Gernot Kipper hat sich unter anderem auf Familien- und Erbrecht, IT-Recht, das Recht der neuen Medien, Vertragsrecht und Allgemeines Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.

Eine Stärke von Rechtsanwalt Gernot Kipper liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt Herrn Kippers stellt die Gestaltung von Scheidungs- und Vermögensregelungen dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Kipper über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.

Gernot Kipper berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwalt Gernot Kipper in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Er berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Herr Kipper Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Kipper liegt im Informationstechnologierecht (IT-Recht) und im Recht der neuen Medien. Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt Kipper — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Darüber hinaus bearbeitet Gernot Kipper Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Er gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) und bearbeitet Fälle mit Bezügen zum Kennzeichenrecht. Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum spezifischen Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Bereich wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Mandate zur Durchsetzung bzw. Rückabwicklung von Fernabsatz-Verträgen (z.B. ebay) werden regelmäßig betreut. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.

Rechtsanwalt Kipper hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht spezialisiert und verfügt hier über große Erfahrung. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen Rechtsanwalt Kipper zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Rechtsanwalt Gernot Kipper gewissenhaft und individuell überprüft.


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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