Hans-Volker Bohlender
Fachgebiete/Charakteristika
Hans-Volker Bohlender, geboren 1956 in Aschaffenburg, studierte Rechtswissenschaften und — bis zum Vordiplom — Volkswirtschaft in Würzburg, Freiburg, Heidelberg und Caen/Frankreich. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Freiburg und Paris. Herr Bohlender wurde 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach anwaltlicher Tätigkeit in verschiedenen Kanzleien in Freiburg im Breisgau gründete er 1991 die eigene Kanzlei in Aschaffenburg. Hans-Volker Bohlender ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Französisch und gut Englisch.
Rechtsanwalt Bohlender ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und seit 1999 als Privatdozent für Allgemeines Recht und Arbeitsrecht bei der Handwerkskammer Unterfranken tätig. Zudem wurde er von der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum Schlichter gemäß des Bayerischen Schlichtungsgesetzes bestellt. Zudem ist der Jurist seit 1995 Vorsitzender des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes für den Bereich Aschaffenburg.
Rechtsanwalt Hans-Volker Bohlender übernimmt Mandate aus dem Baurecht und Architekturrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Hans-Volker Bohlender ist seit Juni 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Bohlenders nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Hans-Volker Bohlender Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
Der Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Bilanzrecht oder Steuerrecht. Zum Beratungsbereich gehören aber auch das Insolvenzrecht sowie die Sanierung, Liquidation und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu Gesellschafterversammlung und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer korrekten Beantwortung wie Fragen zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH. Vertrauen Sie in bei diesen oder ähnlichen Themen auf Rechtsanwalt Hans-Volker Bohlender.
Im Vertragsrecht werden in der heutigen Praxis sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkte dann nicht eindeutig, so kommt es gerne zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Bohlender der geeignete Ansprechpartner. Hierbei können Sie sich auf die Erfahrung und die Kreativität des Juristen verlassen, um für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch ein Testament oder einen Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab — sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Hans-Volker Bohlender möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Hans-Volker Bohlender - Elisenstr. 33
63739 Aschaffenburg
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (6021) 25369
- Telefax
- +49 (6021) 15709

- Homepage
- http://www.RA-Bohlender.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
442 Zugriffe seit dem 02.05.2007


