Gunther Kellermann
Fachgebiete/Charakteristika
Nach dem Abitur studierte Gunther Kellermann Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, München und Erlangen. Seit 1975 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Kellermann ist befugt, vor sämtlichen Gerichten in Deutschland aufzutreten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen.
Rechtsanwalt Kellermann ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Familienrecht und Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
Seit 1979 ist Rechtsanwalt Kellermann zudem ADAC-Vertragsanwalt, was beispielhaft die Kompetenz der Kanzlei in Fragen des Verkehrsrechts belegt. Zudem ist er Vorsitzender der Anwaltsvereinigung Neumarkt.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Gunther Kellermann Mandate im Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht und Erbrecht, Baurecht, Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Daneben hat Rechtsanwalt Kellermann Erfahrung als Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Kanzleiabwickler, Richter am Schiedsgericht. Vertreten werden Einzelpersonen, Selbständige, Handwerksbetriebe und Unternehmen.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten werden beispielsweise Probleme aus dem Vereinsrecht bearbeitet, aus dem Vertragsrecht (Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Fernabsatzvertrag, Schenkung, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Maklervertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), aus dem Recht der unerlaubten Handlungen, dem Grundstücksrecht, Nießbrauchsrecht, Hypothekenrecht und Grundschuldrecht.
Im Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Kellermann tätig bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, bei der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben er in der Kanzlei für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).
Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt eine umfangreiche Betreuung der Mandanten, beginnend mit einer ausführlichen Beratung über die Vertretung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitensachen bis hin zur Vertretung in den Verfahren der Rechtsbeschwerde, der Berufung und der Revision einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund Strafverfolgungsmaßnahmen. Mehrere durch Rechtsanwalt Kellermann erwirkte gerichtliche Entscheidungen sind in Fachzeitschriften veröffentlicht.
In familienrechtlichen Angelegenheiten befasst sich Rechtsanwalt Kellermann regelmäßig mit Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und der Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, sowie mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Im Erbrecht ist Herr Kellermann bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.
Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Kellermann schwerpunktmäßig Mandate im Verkehrsrecht. Hierzu zählt die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen Fahrzeugschaden, merkantilen Minderwert, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall etc. Bei Personenschäden kommt unter anderem die Durchsetzung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstentgang hinzu. Rechtsanwalt Kellermann ist auch im Umgang mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung behilflich.
Im Baurecht ist Gunther Kellermann für Käufer, Makler, Verkäufer, Handwerksbetriebe und am Bau beteiligte Firmen einschließlich Bauträger tätig — außergerichtlich, bei der Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und der Führung von Prozessen zur Durchführung der Ansprüche der Mandanten.
In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten werden Ansprüche der Mandanten gegenüber Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherungen, Ansprüche aufgrund privater und betrieblicher Haftpflicht, Ansprüche aus dem Recht der Fahrzeugversicherung, der Kaskoversicherung, ebenso Ansprüche aus Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen geltend gemacht. Insbesondere werden das wirksame Zustandekommen von Versicherungsverträgen, der Vertragsinhalt, unwirksame Vertragsklauseln und die Berechtigung von Ansprüchen aus den Versicherungsverträgen überprüft, bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.
Schließlich ist Rechtsanwalt Gunther Kellermann auch in Nebengebieten wie beispielsweise dem Jagd- und Forstrecht und dem Flurbereinigungsrecht tätig.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Gunther Kellermann - Obere Marktstr. 38
92318 Neumarkt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9181) 254412
- Telefax
- +49 (9181) 21909
- Homepage
- http://www.kanzlei-kellermann.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
486 Zugriffe seit dem 02.05.2007


