Hanns Stefanowicz

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Stefanowicz wurde 1983 von Rechtsanwalt Hanns Stefanowicz gegründet und wird von ihm als Einzelanwalt geführt. Der Jurist betreut überwiegend mittelständische Unternehmen, aber auch Privatleute. Er bietet einen umfassenden Service für Unternehmen an und behandelt alle rechtlichen Fragen, die sich stellen.

Die Kanzleiräume in Passau liegen im ehemaligen Salvatorianer Kloster. Für Mandanten mit Pkw sind ausreichend Parkplätze vorhanden.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist die Terminabsprache von 08.00 bis 14.00 Uhr möglich. Die Termine können nach Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei ist auch über E-Mail (hanns.stefanowicz@schweiz.eu) erreichbar.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hanns Stefanowicz
Am Klosterberg 4
94032 Passau
Bayern
Deutschland

Telefon
+49(851) 988667-0
Telefax
+49 (851) 2984173
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-stefanowicz.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Hanns Stefanowicz wurde 1953 in Passau geboren. Er studierte in Regensburg Rechtswissenschaften und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Stefanowicz in seiner Heimatstadt. Der Jurist, seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht Englisch.

Gerade auch bei schwierigen Fragestellungen ist Rechtsanwalt Stefanowicz bekannt für seinen Einfallsreichtum. Durch seine lange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und seinen Einblick in Unternehmensstrukturen kann Herr Stefanowicz Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, die Ihr Unternehmen weiterbringen.

Rechtsanwalt Hanns Stefanowicz bearbeitet Mandate aus dem Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht , Wirtschaftsstrafrecht, Forderungseinzug). Aber auch das Wohnungseigentumsrecht und das Familien- und Erbrecht gehören zu seinen Arbeitsgebieten.

Herr Stefanowicz ist Ihr Fachmann für alle Fragen, die das Wirtschaftsrecht betreffen. Dieses Rechtsgebiet umfasst im Wesentlichen alle Vorschriften, welche die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen und freien Berufe betreffen. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutende Rechtsregeln untereinander. Herr Stefanowicz vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise bei der Unternehmensgründung, im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht, in vertragsrechtlichen Fragen, in verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen wie Gewerberecht oder Arbeitnehmerschutz, bei der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen (Forderungseinzug).

Insbesondere ist Herr Stefanowicz Experte auf dem Gebiet der englischen Limited. Ein Unternehmen in dieser Form zu führen hat gegenüber einer GmbH viele Vorteile. Zunächst beträgt das Stammkapital nicht 25.000 Euro wie bei einer GmbH, sondern nur ein britisches Pfund. Auch die Geschäftsanteile können einfacher übertragen werden (es passt handschriftlich auf ein Bierdeckel), ohne dass der Kostenfaktor eine große Rolle spielt. Zudem gibt es keine Vorfristen für kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen. Und auch bei einer möglichen Insolvenzanmeldung besteht keine Drei-Wochen-Frist, sodass keine Strafbarkeit zu befürchten ist. Die englische Limited ist daher eine echte Alternative zu der deutschen GmbH. Lassen Sie sich von Herrn Stefanowicz kompetent hierzu beraten.

Auch auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Stefanowicz wenden.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Hanns Stefanowicz schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Der Bereich Arbeitsrecht erstreckt sich auf die Begründung von Arbeitsverhältnissen und ihre vertragliche Gestaltung, Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Kündigungsschutzrecht, kollektives Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz sowie Arbeitsförderung und Rentenrecht. Der arbeitsrechtliche Service wird “rundum” gewährleistet: von der Beratung bei Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, von der außergerichtlichen Beratung bis zur Prozessführung durch alle Instanzen.

Zusätzlich hat Herr Stefanowicz einen Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht. Dabei steht er Ihnen besonders bei Kündigung und Räumungsklage, der Durchsetzung von Mietforderungsansprüchen oder des Eigenbedarfs, bei einer Mietminderung genauso wie bei der Überprüfung von Nebenkosten mit Rat und Tat zur Seite. Hervorzuheben ist sein Engagement in allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht. Grundsätzlich betreut Rechtsanwalt Hanns Stefanowicz sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite. Auch beim Leasing ist Herr Stefanowicz Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Hanns Stefanowicz ist aktives Mitglied der Wirtschaftsjunioren, einem weltweiten Verband von Jungunternehmern.

Er sitzt im Vorstand des Bundes der Selbständigen im Ortsverein Passau und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht, Baurecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Herr Stefanowicz ist auch Mitglied im Lions-Club.

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