Claudia Ramming

Fachgebiete/Charakteristika

Claudia Ramming wurde 1956 in München geboren. Sie studierte an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität Jura. Nach dem Referendariat im Bezirk des Landgerichts Stuttgart wurde sie 1989 als Rechtsanwältin zugelassen. Rechtsanwältin Claudia Ramming ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei 1995 war Frau Ramming zunächst als freie Mitarbeiterin in verschiedenen renommierten Esslinger Kanzleien tätig. Die Juristin spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch.

Rechtsanwältin Claudia Ramming betreut ihre Mandanten im Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Betreuungsrecht und Arztrecht.

Unter das Erbrecht fallen beispielsweise Rechtsangelegenheiten wie die Errichtung und Änderung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitige Zuwendungen und ihre Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe). Nach dem Erbfall überprüft Rechtsanwältin Ramming die Erbfolge, erbrechtliche Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) und ihre Durchsetzung. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Themen, die zur Tätigkeit von Claudia Ramming gehören.

Das Betreuungsrecht ist ein weiteres Rechtsgebiet, das Claudia Ramming als Tätigkeitsschwerpunkt ausgewählt hat. In der Beratung und Vertretung von Senioren — und ihren Angehörigen — ergänzt es das Erbrecht in idealer Weise. Immer mehr Menschen bedürfen der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung, oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. Es hat sich allmählich herumgesprochen, dass man Vorsorge treffen kann mit der sogenannten Vorsorgevollmacht. Nur wer darüber nicht verfügt, wird ein Fall für die gesetzliche Betreuung. Die richtet eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts ein, das Vormundschaftsgericht. Dies wird häufig als Einmischung in die Privatsphäre empfunden. Aufgabe des Anwaltes ist es, über die Einhaltung des Erforderlichkeitsgrundsatzes zu wachen. Vertrauen Sie deshalb auf Rechtsanwältin Ramming.

Wohnraummietrecht und gewerbliches Mietrecht stellen äußerst dynamische Rechtsgebiete dar, welche vor allem durch die Rechtsprechung kontinuierlich fortgebildet werden. Sowohl Mieter wie auch Vermieter können daher bei der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen unangenehmem überrascht werden, wenn Sie sich unzureichend über das geltende Mietrecht informieren. Bereits geringfügige Formmängel können so zum Wegfall eines gesamten Mietvertrages führen und dabei insbesondere bei langfristigen Verträgen erhebliche finanzielle Verluste auslösen. Aber auch sonst ist die Abwicklung von Mietverhältnissen eine streitträchtige Materie. Bereits im Vorfeld sind eindeutige und gerichtsfeste Verträge die Grundlage für die zukünftige Streitvermeidung und damit für die Zufriedenheit der Mandanten. Kommt es doch zum Streit, berät und vertritt Sie Frau Ramming in allen Belangen der Wohnraummiete und Gewerbemiete. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mängel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Die Juristin sucht zusammen mit Ihnen nach interessengerechten Lösungen und setzte Ihre Ansprüche effektiv vor Gericht durch. Die langjährige Praxis auf diesem Rechtsgebiet wird von Claudia Ramming durch kontinuierliche Fortbildung aktualisiert.

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen solcher “Kunstfehler” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Claudia Ramming verhandelt für Sie als Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall oder Unterhaltsrente im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu ihren Leistungen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Claudia Ramming
Webergasse 2
73728 Esslingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49(711) 5502202
Telefax
+49(711) 5502203
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskanzlei-webergasse2.de


 
 

Spezialitäten

Einen großen Schwerpunkt bilden Familienrecht und Eherecht. Hier berät und vertritt Rechtsanwältin Claudia Ramming gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich und der Ehevertrag, der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Claudia Ramming klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Im Übrigen wird Rechtsanwältin Ramming, die eine kinderpsychologische Ausbildung am Institut Salzgeber in München absolvierte, regelmäßig für Verfahrenspflegschaften bestellt. Wenn es für ein Verfahren vor dem Familien- oder Vormundschaftsgericht notwendig oder sinnvoll ist, dass das Kind nicht (nur) vom Sorgeberechtigten vertreten wird, sondern einen eigenen Vertreter hat, sollte das Gericht einen Verfahrenspfleger für das Kind bestellen (“Anwalt des Kindes”). Das Gericht muss einen Verfahrenspfleger in der Regel bestellen, wenn es zu gravierenden Interessenkonflikten zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Kind kommen kann, wenn dem Sorgeberechtigten die Sorge ganz oder teilweise entzogen werden soll oder Kinder aus einer Pflegefamilie genommen werden sollen und eine Verbleibensanordnung beantragt wurde. Verfahrenspfleger können ausschließlich vom Gericht bestellt und ausgewählt werden. Die Verfahrensbeteiligten (Eltern, Jugendamt, Anwälte) können beim Gericht die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen und dazu namentliche Vorschläge unterbreiten. Die Kosten für den Verfahrenspfleger sind Teil der Gerichtskosten und damit gegebenenfalls von den streitenden Parteien zu tragen.

Nicht immer muss ein rechtliches Problem vor Gericht gelöst werden. Claudia Ramming absolvierte 2006 eine Zusatzausbildung zur Mediatorin. Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbearbeitung und Streitschlichtung, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Lösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Mediatoren sehen sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren. Dabei können Sie auf das gute Gespür für Menschen und Situationen, die langjährige Erfahrung sowie die fachliche Kompetenz der Rechtsanwältin vertrauen.

Des Weiteren hält die Juristin für verschiedene ADHS-Initiativen Vorträge zu eventuellen rechtlichen Auswirkungen einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Damit bezeichnet man einen nicht nur bei Kindern auftretenden Symptomkomplex. ADHS ist gekennzeichnet durch erhebliche Beeinträchtigung der Konzentrations- und Daueraufmerksamkeitsfähigkeit, Störungen der Impulskontrolle sowie Hyperaktivität oder innere Unruhe.

Mitgliedschaften:

  • Vorsitzende des Anwaltvereins Esslingen e.V.
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

563 Zugriffe seit dem 29.05.2007