Georg Goebel

Fachgebiete/Charakteristika

Georg Goebel, Jahrgang 1968, studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften und erhielt 1997 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Er ist am Landgericht Bielefeld und Oberlandesgericht Hamm zugelassen und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit 1997 führte Rechtsanwalt Goebel in einer überörtlichen Sozietät in den neuen Bundesländern einen eigenen Standort, wonach sich eine Tätigkeit in Spenge anschloss. Bereits seit 2000 führt Herr Goebel seine Kanzlei in Hüllhorst. Im Januar 2003 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Peter Kresken die dortige Sozietät.

Rechtsanwalt Georg Goebel ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Beiträge in überörtlichen Medien erschienen beispielsweise zu den Rechtsproblemen bei Beteiligungen an Immobilienfonds, die er auch forensisch aufarbeitete. Er ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Dieses Gebiet zählt neben dem privaten Baurecht, dem Handels- und Wirtschaftsrecht zu weiteren Schwerpunkten seiner Tätigkeit.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Georg Goebel sind das Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Wirtschaftsrecht und Inkasso zu nennen.

Herr Goebel berät Sie professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um gewünschte Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Goebel. 2005/2006 nahm Herr Goebel zur Stärkung der erbrechtlichen Beratungskompetenz an einem Fachanwaltslehrgang der Deutschen Anwaltakademie (DAA) zum Erwerb der Qualifikation “Fachanwalt für Erbrecht” teil.

Eine weitere Stärke Herrn Goebels ist das Arbeitsrecht. Darin geht es zum einen um die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hauptsächlich bei einer Kündigung und der sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Goebel Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Herr Goebel mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zu erreichen. Vertiefte Kenntnisse hat Rechtsanwalt Goebel mit der erfolgreichen Teilnahme am Fachlehrgang zum Erwerb der entsprechenden Fachanwaltsqualifikation erworben.

Ebenso zählt das Baurecht und Architektenrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten Herrn Goebels. Das Baurecht im objektiven Sinne stellt die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplanern sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Die Tätigkeit des Architekten begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht. Rechtsanwalt Goebel berät und vertritt Sie professionell bei allen vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Goebel beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, für die ordnungsgemäße Auswahl der ausführenden Unternehmer, bei technischen Planungsmängeln, einer Kostenüberschreitung und für die Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Goebels ist das Wirtschaftsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.

Ein Unterfall ist das Gesellschaftsrecht. Es umfasst insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.

Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Georg Goebel beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Der Jurist setzt Ihre Forderung durch und macht sie gegebenenfalls gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung, denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Rechtsanwalt Goebel begleitet Sie bei der Forderungsbeitreibung von der Mahnung bis zur Zahlung. Insbesondere beantragt er einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, beauftragt einen Gerichtsvollzieher, erhebt Zahlungsklage, wirkt auf eine Eidesstattliche Versicherung hin und vollstreckt in Grundstücke (Zwangsversteigerung) oder lässt das Bankkonto oder das Arbeitseinkommen des Schuldners pfänden.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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