Martin Hassel

Fachgebiete/Charakteristika

Martin Hassel wurde 1971 in Siegen in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1991 bis 1997 an der Universität Trier Jura mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. An der University of Wales, College of Cardiff absolvierte er ein Auslandsjahr. Das anschließende Rechtsreferendariat legte er im Landgerichtsbezirk Trier ab.

Martin Hassel ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Nach einer Anstellung in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei ist er seit 2001 bei Dr. Schmidt und Partner tätig und dort schwerpunktmäßig mit der Beratung von Apothekern und Ärzten befasst.

Er ist Mitglied in der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV). Zudem veröffentlicht Herr Hassel regelmäßig in pharmazeutischen Fachzeitschriften und doziert im pharmazeutischen Bereich. 2001 belegte er den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und 2005 für Steuerrecht. Darüber hinaus ist er Mitgesellschafter der Apothekenakademie (www.apothekenakademie.com).

Er beherrscht aufgrund seiner Auslandserfahrung Englisch fließend, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Hassel bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate im Apothekenrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.

Beim Apothekenrecht als Unterfall des Arzt- und Medizinrechts geht es um alle Gesetzte und Normen, die den Betrieb einer Apotheke, deren Erlaubnis und Aufsicht regeln. Wichtige Gesetze sind das Arzneimittelgesetz (AMG), das Apothekengesetz (ApoG), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Sozialgesetzbuch V (SGB V) oder das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz.

Ebenso gehört das Arbeitsrecht zu Herrn Hassels Stärken. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und hat seine Grundlage normalerweise im Arbeitsvertrag (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Rechtsanwalt Hassel mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage, bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsansprüchen sowie auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Ein weiteres Fachgebiet Rechtsanwalt Hassels liegt im Sozialversicherungsrecht. Dieses betrifft grundsätzlich auch jeden Apotheker, Arzt, Freiberufler und jedes Unternehmen. Versicherungen bieten Schutz vor bestimmten Risiken. Treten diese dann tatsächlich ein, spricht man vom Versicherungsfall. Beispiele sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Konfrontation mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Das Sozialrecht regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB I bis SGB XII). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung.

Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit, ALG II) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwalt Hassel berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Darüber hinaus wird er auch insbesondere bei den arztspezifischen Rechtsgebieten aus dem Sozialversicherungsrecht mit dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung) für Sie tätig.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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