Thomas Schmidt
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Schmidt wurde 1953 in Wissen an der Sieg in Rheinland-Pfalz geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1972 bis 1977 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Koblenz. Der Jurist, seit 1980 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Bei Dr. Schmidt und Partner ist er seit 1984 tätig und dort schwerpunktmäßig mit der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung von Apothekern und Ärzten befasst. 1985 legte er erfolgreich die Prüfung zum staatlich anerkannten Steuerberater ab. Seit 1989 ist er Fachanwalt für Steuerrecht.
Darüber hinaus ist er Herausgeber der Schriftenreihe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) “Der Streitwert im Verwaltungs- und Finanzprozess” des C.H. Beck-Verlages. Zudem hält Thomas Schmidt bei Firmen und Verbänden Vorträge insbesondere zum Thema Steuerrecht.
Rechtsanwalt Schmidt ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Außerberuflich ist er als Schatzmeister für die Lebenshilfe in Koblenz ehrenamtlich tätig. Herr Schmidt spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Thomas Schmidt bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Pharmabereich im Steuerrecht, Erbrecht, gewerblichen Mietrecht und Apothekenrecht.
Ein Schwerpunkt Herrn Schmidts ist das Steuerrecht. Er berät Apotheken, Ärzte, Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine beinahe unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt Schmidt durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.
Seit 1989 ist Thomas Schmidt Fachanwalt für Steuerrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Thomas Schmidt berät des Weiteren alle Branchen der Heilberufe professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind hauptsächliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung unerlässlich.
Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Schmidt Sie im gewerblichen Mietrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Streitigkeiten. Ebenso wenig anschaulich und greifbar sind oftmals die Gerichtsurteile. Demzufolge häufen sich oft unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Thomas Schmidt versierten Rat einholen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Apothekenrecht. Dieses ist durch eine Fülle von Vorschriften geprägt. So beeinflussen beispielsweise die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Apothekengesetz (ApoG), das Sozialgesetzbuch V (SGB V) oder das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) den beruflichen Alltag der Apotheker. Gerade die besondere Stellung des Apothekers im Gesundheitswesen als Gewerbetreibender einerseits und als Heilberufler andererseits bringt eine Unmenge rechtlicher Probleme mit sich. Rechtsanwalt Schmidt vertritt Sie in allen Bereichen Ihrer Tätigkeit als Apotheker, beispielsweise im Hinblick auf Approbation, Berufsrecht, Standesrecht, Zulassung, Gesundheitsberatung et cetera. Darüber hinaus bietet er Ihnen von der Gründung und Führung Ihrer Apotheke bis hin zu den genannten Spezialproblemen eine kompetente und umfassende Beratung. Selbstredend gehört auch die rechtliche Vertretung vor Gericht und bei den Behörden sowie die Vertragsgestaltung und -prüfung zum Service Herrn Schmidts.
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Thomas Schmidt
- Rizzastr. 44
56068 Koblenz am Rhein
Rheinland-Pfalz
Deutschland
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- Homepage
- http://www.dr-sup.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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