Jens Braun
Fachgebiete/Charakteristika
Jens Braun, geboren 1968 in Rothenburg an der Fulda, absolvierte sein Studium der Rechte an der Georg-August-Universität in Göttingen und an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Dieses Studium ergänzte Herr Braun durch Auslandssemester in Coimbra (Portugal) und Sydney (Australien). Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Frankfurt am Main. Herr Braun wurde am 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei war er von 1998 bis 2001als Rechtsanwalt mit Eigenverantwortung über eine Außenkanzlei in Karlsruhe, Halle, Berlin und Dresden tätig. Jens Braun spricht fließend Englisch und gut Französisch. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Jens Braun übernimmt Ihr Mandat aus dem Arbeitsrecht, Forderungseinzug, Mietrecht, Baurecht und Handelsvertreterrecht.
Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Jens Braun mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Im zeitlichen Ablauf des Mietverhältnisses unterscheidet man die Begründung, die Verwaltung und Beendigung des Mietverhältnisses. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf (zum Beispiel zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution). Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.
Im privaten Baurecht ist Jens Braun Ihr erster Ansprechpartner. Er gestaltet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Des Weiteren ist er Architekten und Ingenieuren bei Fragen zu Vergütung und Haftung behilflich. Rechtsanwalt Braun greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel, durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Herr Braun ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse wie Gewährleistungsprozesse.
Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig auch bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in Fragen der Karenzzahlung. Auch hier erfolgt die Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwalt Jens Braun außergerichtlich und auch gerichtlich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Jens Braun
- Königstor 23
34117 Kassel
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49(561) 81669-0
- Telefax
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Spezialitäten
In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwalt Jens Braun und die darauf folgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein DAV — Landgerichtsbezirk Kassel
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Schlichter der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Kassel
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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