Heero de Buhr
Fachgebiete/Charakteristika
Heero de Buhr wurde 1948 bei Emden geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife folgte von 1968 bis 1973 das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Willhelms-Universität Münster. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg und Aurich. Der Jurist, seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
1980 wurde er zudem als Anwaltsnotar zugelassen. Um dieses Amt zu erhalten, muss der sich bewerbende Anwalt in dem von ihm gewählten Amtsbereich drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Daneben muss er Fortbildungen absolviert haben. Seine Bestellung verläuft wie die eines hauptberuflichen Notars. Hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare unterliegen grundsätzlich den gleichen Amtspflichten. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar nur dadurch, dass er das Notaramt neben dem Beruf des Rechtsanwalts ausübt.
Herr de Buhr spricht Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Heero de Buhr ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig und bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Allgemeinen Zivilrecht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn de Buhr liegt dem ungeachtet im Berich des Notariats. Er ist insoweit vorwiegend tätig im Immobilienrecht (Kauf-, Übertragungs- und Schenkungsvertrag, Bestellung von Grundschulden etc.) im Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbauseinandersetzungsvertrag, Erbschein etc.), im Gesellschaftsrecht (Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften, Registeranmeldungen etc.) und im Ehe- und Familienrecht (Ehe- und Partnervertrag, Scheidungsfolgenvertrag, Adoption etc).
Die Haupttätigkeit des Notars de Buhr liegt in der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Im Bereich aller notariellen Leistungen wie beispielsweise der Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Testament, Erbverträgen, Eheverträgen und Gesellschaftsgründung bietet Ihnen Herr de Buhr eine umfassende und qualifizierte Beratung an.
Rechtsanwalt de Buhr hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Vertragsrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und Verkehrsrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Heero de Buhr
- Neptunstr. 15
26721 Emden
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 0492197880
- Telefax
- +49 04921978811

Außerberufliche Engagements
Außerberuflich engagiert sich Herr de Buhr als Mitglied des Gemeinderates in der Gemeinde Krummhörn und im Lions-Club.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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