Dr. Dirk Brust
Fachgebiete/Charakteristika
Dirk Brust wurde 1966 in Aachen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Der Jurist, 1994 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Dirk Brust korrespondiert bei Bedarf in Englisch.
Dirk Brust promovierte zum Dr. Jur. mit dem Thema “Die Übernahme ehemaliger DDR-Richter in den bundesdeutschen Richterdienst”.
Dr. Brust ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV), in dessen Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht, Vorstandsmitglied im DAV-Arbeitskreis EDV und Recht sowie Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik.
Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihm anvertrauten Rechtsfälle liegt Herrn Brust insbesondere der gute Kontakt zu seinen Mandanten am Herzen. Der Volljurist ist bekannt für sein Engagement bei der Interessensvertretung seiner Klienten. Hierzu legt er bereits beim persönlichen Umgang mit ihnen den Grundstein. Schnelles Erfassen der Problemfelder, gezielte Anwendung von Lösungsmodellen und ständige Interessensabwägung für den Mandanten gehören zu seinen Stärken.
Rechtsanwalt Dr. Dirk Brust berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht und Arbeitsrecht.
Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:
- Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
- Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
- Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
- Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
- Wer zahlt die Arztkosten?
- Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
- Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
- Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
- Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?
Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtanwalt Dr. Brust werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.
Dr. Dirk Brust berät und vertritt Sie darüber hinaus im Versicherungsrecht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Hier ist es von Vorteil, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der einen in diesen aufwendigen Verfahren engagiert vertritt und begleitet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Dr. Brust, der Sie im Versicherungsrecht unterstützt. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kaskoversicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Dr. Brust prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.
Als Spezialgebiet von Rechtsanwalt Dr. Brust sind das Medizinrecht und das Arzthaftungsrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Regeln für das Verhältnis zwischen den einzelnen Ärzten finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung). Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Dr. Brust vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler).
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Dirk Brust - Laurentiusstr. 18-20
52072 Aachen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49(241) 94621-0
- Telefax
- +49(241) 94621-11

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- http://www.daniel-hagelskamp.de
Spezialitäten
Rechtanwalt Dr. Brust ist befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Dr. Dirk Brust berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische und große Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Dr. Brust finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch den Juristen unterstützt bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Anwalts.
Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Brust zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Dr. Dirk Brust beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


