Thomas Hagelskamp
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Hagelskamp wurde 1961 in Detroit geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten Regensburg und Köln ab. Der Jurist, 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Hagelskamp korrespondiert bei Bedarf in Englisch.
Der Jurist ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit ist dem engagierten Juristen wichtig. Rechtsanwalt Hagelskamp sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die anwaltliche Tätigkeit des Juristen ist vielseitig, ebenso seine Fähigkeiten. Bekannt ist Rechtsanwalt Hagelskamp für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Handlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Thomas Hagelskamp berät und vertritt Sie im Public Private Partnership, privaten Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, öffentlichen Baurecht und Umweltrecht.
Herr Hagelskamp bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung bei der Realisierung und Finanzierung von Projekten der öffentlichen Daseinsfürsorge durch Unternehmen, Banken und Sponsoren. Besondere Relevanz haben hier das Vergaberecht und Öffentliche Recht, die gesellschaftsrechtliche Projektstrukturierung sowie die vertragliche Risikoverteilung. Mit einem eingespielten und erfahrenen Team von Spezialisten aus den einzelnen Rechtsgebieten begleitet er Projekte aus der öffentlichen Daseinsvorsorge von der ersten Konzeptionierung bis zum erfolgreichen Projektabschluss.
Einen Schwerpunkt bildet das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Hier erfolgt die Beratung insbesondere auf der Grundlage der §§ 648, 648a BGB. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt unter den Voraussetzungen von § 648 BGB in Betracht. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen wird (Sicherung des Honoraranspruches auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung). Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Rechtsanwalt Hagelskamp.
Im privaten Baurecht werden Sie von dem Juristen kompetent beraten und vertreten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie Rechtsanwalt Hagelskamp umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Thomas Hagelskamp selbstverständlich auch gerichtlich vertreten
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Thomas Hagelskamp - Laurentiusstr. 18-20
52072 Aachen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49(241) 94621-0
- Telefax
- +49(241) 94621-11

- Homepage
- http://www.daniel-hagelskamp.de
Spezialitäten
Thomas Hagelskamp ist befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Zum Verwaltungsrecht zählen das Umweltrecht, öffentliche Baurecht, Gewerberecht, Kommunalrecht und Polizeirecht.
Im öffentlichen Baurecht berät Sie der Jurist zu allen öffentlich-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Bereits in der Bauleitplanung ist es wichtig, Einfluss zu nehmen. Fragen zu umweltrechtlichen Regelungen, zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan stehen am Anfang im Zentrum des Interesses. Rechtsanwalt Hagelskamp legt ganz bewusst einen wesentlichen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet. Die Praxis zeigt, dass ein hoher allgemeiner Aufklärungsbedarf besteht. Zu den Leistungen des Rechtsanwalts zählen des Weiteren die Einleitung von Teilungsgenehmigungen und vereinfachten Verfahren sowie Beantragung und Klageerhebung bei Veränderungssperren. Aber auch zum Vorkaufsrecht, zur Rechtmäßigkeit von Nebenanlagen und Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen berät Sie Rechtsanwalt Hagelskamp zuverlässig und kompetent.
Im Umweltrecht befasst sich der Jurist mit Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Immissionsschutzrecht. Insbesondere berät Sie Rechtsanwalt Hagelskamp bei Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken mit Altlasten oder Altlastenverdacht durch entsprechende Vertragsgestaltungen. Aber auch zur Altlastsanierung werden Sie kompetent und umfassend beraten. Rechtsanwalt Hagelskamp erarbeitet Konzeptionen zur Altlastsanierung in Abstimmung mit den jeweiligen Behörden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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