Susanne Kollbach-Mathar

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Kollbach-Mathar in Kerpen wurde 1997 von Rechtsanwältin Susanne Kollbach-Mathar gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch kleine bis mittelständische Wirtschaftsunternehmen.

Die Büroräume der Kanzlei Kollbach-Mathar sind Auf dem Postberg 3, unweit des Stadtzentrums von Kerpen. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Im Übrigen besteht durch die zentrumsnahe Lage ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Der Bahnhof Kerpen-Horrem ist fünf Gehminuten entfernt.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin persönlich vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Susanne Kollbach-Mathar
Auf dem Postberg 3
50169 Kerpen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49(2273) 940046
Telefax
+49(2273) 940047
Homepage
http://kollbach-mathar.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Susanne Kollbach-Mathar beendete 1987 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und war bis 1993 in diesem Beruf tätig. Ihre Studien der Rechte an der Universität Köln schloss sie 1994 mit der ersten juristischen Staatsprüfung ab. Ihr Referendariat absolvierte Frau Kollbach-Mathar am Landgerichtsbezirk Köln. Die Juristin, 1997 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Seit 2000 ist Frau Kollbach-Mathar befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen.

Rechtsanwältin Kollbach-Mathar ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in dessen Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht. Außerdem ist sie Referentin für den Kölner Anwaltsverein sowie für verschiedene andere örtliche Anwaltsvereine in Nordrhein-Westfalen.

Ihre weitreichenden beruflichen Erfahrungen brachte sie als Autorin des im Carl Heymanns Verlag erschienen Buches “Grundriss für Rechtsanwaltsfachangestellte” ein.

Eine Selbstverständlichkeit ist für sie die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, um Ihnen immer eine qualifizierte und an aktuellen Entwicklungen orientierte Arbeit zu gewährleisten.

Rechtsanwältin Susanne Kollbach-Mathar berät und vertritt Sie im Erbrecht, Strafrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Kollbach-Mathar berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Susanne Kollbach-Mathar hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können eine Strafverteidigerin nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion; auch hier gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwältin Kollbach-Mathar. Sie kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Susanne Kollbach-Mathar. Sie wird sich für Sie starkmachen und für Ihre Rechte kämpfen. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement der Juristin liefern die Grundlage für ein erfolgreiches Strafverfahren.

Die Juristin bietet ihre Hilfe beim Zwangsvollstreckungsrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht an. Soweit Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls zur gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei der Anwältin übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung über das Büro von Frau Kollbach-Mathar erfolgen. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners kann der Titel in die Überwachung gegeben werden, um eine spätere Pfändung zu ermöglichen.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Susanne Kollbach-Mathar werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie hat zwar im Vergleich zu früheren Zeiten an Gewichtung eingebüßt, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.

Rechtsanwältin Kollbach-Mathar ist seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Susanne Kollbach-Mathar ist Expertin für alle diesbezüglich anfallenden Rechtsfragen, wie zum Beispiel im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht sowie im Betreuungsrecht. Insbesondere im Betreuungsrecht herrscht ein hoher Beratungsbedarf. Der demographische Wandel in der Gesellschaft ist unvermeidlich. Der Anteil der stets wachsenden Bevölkerungsgruppe der Übersiebzigjährigen ist Realität. Oftmals sieht sich diese Gesellschaftsgruppe unzureichend vertreten und betreut. Wenn in einem Fall von Amts wegen ein amtlicher Betreuer bestellt wird, ist die Frage berechtigt, wie die Rechte des Betreuten von einer ihm fremden Person optimal gewahrt werden können oder ob hier eine für den zu Betreuenden günstigere Lösung eingreifen könnte. Hier setzt das Betreuungsvermeidungsrecht an. Durch dieses wird die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermieden und durch vertragliche Ausgestaltung der hilfsbedürftigen Person zu Dritten eine privatrechtliche Regelung gefunden. Die jahrelange Erfahrung der Rechtsanwältin in diesem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet Ihnen als “Hilfsbedürftiger” oder als Angehörige eine fachkompetente Beratung und Vertretung, damit Ihre Rechte auch in der Zukunft gewahrt sind.

Auf der anderen Seite ist die Juristin im Betreuungsrecht tätig. Betreuer werden durch das Vormundschaftsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Zusätzlich ist Frau Kollbach-Mathar eben auch Verfahrenspflegerin. Sie hat hier die Aufgabe, Verfahren im Interesse von Betroffenen zu vertreten, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen sowie an Anhörungen teilzunehmen. Als Verfahrenspflegerin teilt sie dem Mandanten mit, wie das gerichtliche Verfahren läuft, so wie sie auch darauf achtet, dass alle Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft werden.

Das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Susanne Kollbach-Mathar, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Rechtsanwältin Kollbach-Mathar praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.

Außerberufliche Engagements

In Ihrer Freizeit engagiert sich die Anwältin für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sowie in der Interessensgemeinschaft des Einzelhandelgewerbes Kerpen. In der Natur und beim Spazierengehen mit ihrem Hund findet Susanne Kollbach-Mathar ihren Ausgleich.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de