Katharina Krumpe-Graja
Kurzprofil
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Katharina Krumpe-Graja wurde im Jahr 2005 gegründet. Die Juristin betreut Privatleute, Handwerksbetriebe und kleine bis mittelständische Unternehmen.
Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und umfassen vor allem das Familienrecht, das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), das Erbrecht, das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und das Allgemeine Zivilrecht.
Die Kanzleiräume sind zentral und verkehrsgünstig gelegen. Sie finden Sie in der Blumenstraße in Esslingen nahe der Agentur für Arbeit und der AOK. Die Bushaltestelle “Charlottenplatz” (Linien 101, 106, 114, 115, 140) liegt nur 50 Meter entfernt. Für Mandanten mit Pkw sind vor dem Kanzleigebäude ausreichend Parkplätze vorhanden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine im Hause des Mandanten möglich.
Die Kanzlei ist mit modernster EDV ausgestattet. Sie verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-esslingen.de) und ist auch per E-Mail unter der Adresse info@kanzlei-esslingen.de erreichbar.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Katharina Krumpe-Graja - Blumenstr. 18
73728 Esslingen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (711) 3194550
- Telefax
- +49 (711) 3194552

- Homepage
- http://www.kanzlei-esslingen.de
Fachgebiete/Charakteristika
Katharina Krumpe-Graja wurde in Heilbronn geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, wo sie 1981 das erste juristische Staatsexamen ablegte. Das anschließende Referendariat absolvierte sie beim Landgericht Mannheim. 1984 erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und übte ihre Tätigkeit zunächst in Karlsruhe aus. Seit 1987 ist sie in Esslingen ansässig. Frau Krumpe-Graja verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch.
Der Umgang mit den Menschen und das Eingehen auf deren individuelle Situation ist der Juristin bei ihrer Arbeit besonders wichtig. Um zu vermeiden, dass eine Angelegenheit hochstreitig wird und zu einem langwierigen, teuren und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren führt, ist sie stets um eine umfassende und frühzeitige Erarbeitung außergerichtlicher Lösungsmöglichkeiten bestrebt.
Rechtsanwältin Katharina Krumpe-Graja berät und vertritt ihre Mandanten im Familienrecht, im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht, im Erbrecht, im Arbeitsrecht, im Verkehrsrecht und im Allgemeinen Zivilrecht.
Ein Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Dieses regelt die Weitergabe des Vermögens beim Tode eines Menschen. Wesentliche Bereiche sind die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen und von Ansprüchen aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um das Thema Nachlassverbindlichkeiten steht Ihnen Frau Krumpe-Graja zur Seite.
Ein weiteres Fachgebiet, das die Rechtsanwältin schwerpunktmäßig bearbeitet, ist das Arbeitsrecht. Hierbei berät sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Oft geht es dabei um den Arbeitsvertrag, die Lohnzahlung, um Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen oder um eine Abmahnung. Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung, Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag, Fragen zum Arbeitszeugnis, zum befristeten Vertrag oder zur Haftung von Arbeitnehmern gehören zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet.
Frau Krumpe-Graja berät und vertritt ihre Mandanten auch im Verkehrsrecht. Dabei wickelt sie beispielsweise Unfallschäden ab, indem sie mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen verhandelt. Außerdem berechnet sie Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld anhand von Sachverständigengutachten, Arztberichten und ärztlichen Attesten und macht diese außergerichtlich und gerichtlich geltend.
Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Die Rechtsanwältin unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),Trunkenheit im Verkehr, Nötigung et cetera und ist Ihnen auch im Falle eines Fahrverbotes oder des Entzuges der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.
Außerdem berät Sie die Juristin bei Fragen, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Leasing von Neuwagen oder Gebrauchtwagen entstehen. Sie setzt Ansprüche wegen Gewährleistungsmängeln am Fahrzeug durch und berät und vertritt Sie bei mangelhaften Fahrzeugreparaturen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
Spezialitäten
Frau Rechtsanwältin Krumpe-Graja ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Bereich des Familienrechts bereitet die Juristin einvernehmliche Scheidungen durch gemeinsame Gespräche außergerichtlich vor, bei denen versucht wird, die zu regelnden Folgesachen wie den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich zu lösen und in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Streitige Scheidungen werden vorbereitet, indem geprüft wird, ob und welche Scheidungsfolgesachen einvernehmlich geregelt werden können. Außerdem werden regelmäßige Gespräche mit der Gegenseite angeboten. Dies führt in der Regel zu einer erheblich kürzeren Verfahrensdauer und somit zu einer Verringerung der mit einer Scheidung verbundenen finanziellen und psychischen Belastungen. Außerdem berät und vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Regelung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.
Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien . Dabei vertritt Rechtsanwältin Krumpe-Graja Mieter oder Vermieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu ihren Aufgaben gehört im Mietrecht zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen oder die Beratung von Vermieter oder Mieter hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Sie überprüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät sie ihre Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung, einer Mieterhöhung et cetera.
Außerdem berät und vertritt Frau Krumpe-Graja Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, zum Beispiel bei Ansprüchen gegenüber Miteigentümern oder Hausverwaltungen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei unter anderem die Beratung und Prüfung von Kaufverträgen, die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Katharina Krumpe-Graja berät Sie darüber hinaus zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, zur Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sowie bei Fragen zur Teilungserklärung, zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan, zum Wohngeld, zur Instandhaltungsrücklage und zur Sonderumlage.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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