Christian Eisele

Fachgebiete/Charakteristika

Christian Eisele wurde 1975 in Ravensburg geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Konstanz. Nach der praktischen Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig wurde Herr Eisele 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei im März 2007 war er annähernd zwei Jahre als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten zivilrechtlichen Rechtsanwaltskanzlei in Konstanz tätig.

Herr Eisele verfügt er über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Rechtsanwaltskammer Braunschweig. Rechtsanwalt Eisele ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtanwalt Christian Eisele übernimmt Ihre Mandate aus dem Allgemeinen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Vertragsrecht.

Das Allgemeine Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtanwalt Christian Eisele hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Christian Eisele hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen — von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Im Übrigen überprüft der Jurist umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivität auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um Ihnen einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu geben, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Christian Eisele in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Herr Eisele nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Im zeitlichen Ablauf des Mietverhältnisses unterscheidet man die Begründung, die Verwaltung und Beendigung des Mietverhältnisses. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf (zum Beispiel zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution). Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Rechtsanwalt Christian Eisele vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Im Vertragsrecht werden in der heutigen Praxis sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkte dann nicht eindeutig, so kommt es gerne zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Eisele der geeignete Ansprechpartner. Hierbei können Sie sich auf die Erfahrung und die Kreativität des Juristen verlassen, für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen.


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de