Peter Kresken

Fachgebiete/Charakteristika

Peter Kresken wurde 1968 geboren. Er studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften und erhielt 1996 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Er ist zugelassen am Landgericht Bielefeld und Oberlandesgericht Hamm und an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten des Bundesgebietes auftretungsberechtigt. Seither ist Rechtsanwalt Kresken ununterbrochen selbständig tätig. Zunächst war der Sitz seiner Kanzlei in Stadtlohn und seit 1998 in Löhne. 2003 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Georg Goebel die Sozietät in Hüllhorst. Er spricht gut Englisch.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Peter Kresken Mandate aus dem Verkehrsrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht.

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Kresken. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Selbstredend wird Rechtsanwalt Kresken auch als Strafverteidiger für Sie tätig. Dabei geht es in erster Linie um die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Kresken als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Rechtsanwalt Kresken nahm 2005 an einem mehrwöchigen Fachanwaltslehrgang zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” teil. Ziel der Fortbildungen war die Stärkung der Kompetenz für zivilrechtliche Streitigkeiten bei Unfallschäden sowie für verkehrsstrafrechtliche Vorgänge. Weitere Schwerpunkte waren das Kfz-Kaufrecht (Gewährleistung et cetera), Leasing, Versicherungsrecht, sowie das Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinsachen mit Auslandsberührung et cetera). Rechtsanwalt Kresken konnte seine besonderen praktischen Erfahrungen in diesen Bereichen durch mehrere hundert bearbeitete Fälle belegen, so dass ihm 2005 —als einem der Ersten — diese neu geschaffene Fachanwaltsqualifikation verliehen wurde.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Kresken in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Kresken. Seine speziellen Kenntnisse in allen Bereichen des Strafrechts vertiefte er mit der erfolgreichen Teilnahme an Fachlehrgängen der Deutschen Anwaltakademie (DAA). 2004 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen.

Seit 2004 führt er den Titel “Fachanwalt für Strafrecht” und seit 2005 “Fachanwalt für Verkehrsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Kresken liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Kresken prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrer Anspannung annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind bisweilen die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Kresken in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern wie auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater im Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Kresken macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder zu baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Rechtsanwalt Kresken regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz.

In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten werden Ansprüche der Mandanten gegenüber Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherung, Ansprüche aufgrund privater und betrieblicher Haftpflicht, Ansprüche aus dem Recht der Fahrzeugversicherung, der Kaskoversicherung, ebenso Ansprüche aus Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen durch Herrn Kresken geltend gemacht. Insbesondere werden das wirksame Zustandekommen von Versicherungsverträgen, der Vertragsinhalt, unwirksame Vertragsklauseln und die Berechtigung von Ansprüchen aus den Versicherungsverträgen überprüft — bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.


 

Fachanwalt für Strafrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de