Justus Peters

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Justus Peters gründete 2006 seine Kanzlei, welche Sie am Ortsrand von Linnich-Boslar, lediglich drei Kilometer von der A44 (Ausfahrt Jülich-Ost) entfernt finden. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, steht eine ausreichende Anzahl an öffentlichen kostenfreien Parkmöglichkeiten in der Kanzleiumgebung zur Verfügung.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf bietet Herr Peters jedoch auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Besuche vor Ort beim Mandanten nach Absprache an. Zudem können Sie sich über die E-Mail-Adresse ra.justus.peters@t-online.de direkt mit dem Juristen in Verbindung setzen.

Zur Klientel der Allgemeinkanzlei zählen neben selbständigen Gewerbetreibenden auch kleinere und mittelständische Unternehmen aus Landwirtschaft, Gewerbe und Handwerk. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit legt Herr Justus Peters großen Wert darauf, sich jedem seiner Mandate ausführlich und individuell zu widmen. Sie können hierbei versichert sein, dass er sich stets Zeit nimmt, um den Anliegen der Ratsuchenden gerecht zu werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Justus Peters
Heideweg 20
52441 Linnich
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Nachdem Justus Peters in Köln Jura studiert und das Rechtsreferendariat abgeleistete hatte, absolvierte er 1977 das zweite Staatsexamen. Von dieser Zeit an bis 2006 übte er eine leitende Tätigkeit als Verwaltungsjurist in zwei Kommunalverwaltungen aus. So arbeitete er zunächst sieben Jahre in der Stadtverwaltung Bonn im Büro des Oberstadtdirektors sowie weitere 20 Jahre als Dezernent in der Kreisverwaltung Düren. 2006 gründete der pensionierte Verwaltungsjurist, der über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Italienisch verfügt, seine Kanzlei in Linnich-Boslar.

Rechtsanwalt Justus Peters bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen an auf den Gebieten Unternehmensnachfolge, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht.

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge werden von ihm sowohl aus der Sicht des Übertragenden als auch des Übernehmenden eines Unternehmens erarbeitet. Im Zuge des sogenannten “Generationenwechsels” nimmt das Thema Unternehmensnachfolge an Aktualität zu, da die Gründergeneration der letzten Jahrzehnte sich nun entscheiden muss, wie ihre Unternehmen weitergeführt werden können.

Das zu übertragende Unternehmen soll auf gesicherter Basis zukünftig weiterbestehen, seinen guten Ruf beibehalten und wettbewerbsfähig bleiben. Dies alles sollte noch zu Lebzeiten des Übertragenden geregelt werden, damit später der Nachlass nicht zersplittert wird und das Unternehmen nicht mehr als Einheit besteht.

So regelt Herr Peters auf der Seite des Übertragenden zum Beispiel alle Belange, die dafür notwendig sind, dass die finanzielle Basis des Gründers und seiner Familie gesichert ist. Der Übernehmende möchte hingegen seine materielle Existenzgrundlage finden, um das Unternehmen erfolgreich weiterzuführen und neue Ideen umzusetzen.

Justus Peters begleitet die Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung, wie zum Beispiel in eine Gesellschaft. Er bietet eine umfassende Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung.

Hiermit verbunden sind Fragen des Erbrechts und der damit zusammenhängenden vermögensrechtlichen Regelungen, erbrechtlichen Ansprüchen, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Gestaltung von letztwilligen Verfügungen. Er ist vertrauenswürdiger Ansprechpartner bei Auseinandersetzungen und Fragen zur Unternehmensnachfolge.

Alle Probleme werden zugleich auch aus aktueller steuerrechtlicher Sicht behandelt.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Lebensmittelrecht und im Futtermittelrecht, in welchen der verantwortungsvolle und unbedenkliche Umgang mit Lebensmitteln und Futtermitteln geregelt wird. Da das System von Rechtsvorschriften immer komplexer wird, neue EU- Verordnungen und neues nationales Recht nebeneinander stehen und miteinander in Einklang gebracht werden müssen, bietet Rechtsanwalt Peters kompetente und sorgfältige Beratung zum Nutzen und Schutz der Betriebe.

Wer mit Lebensmitteln oder Futtermitteln umgeht — als Erzeuger, Verarbeiter, Händler oder Abgeber —, muss sich informieren, um möglichen Nachteilen, die sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung ergeben können, zu entgehen. So ist es zu empfehlen, sich juristisch fundiert beraten zu lassen, um etwaige Auseinandersetzungen mit Kunden, Konsumenten, Behörden und Gerichten zu vermeiden. Rechtsanwalt Peters bearbeitet in diesem Zusammenhang die Wahrnehmung aller Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Anordnungen der Überwachungsbehörden. Ferner bietet er Informationsvorträge und Seminare zum Thema Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht an.

Des Weiteren berät und vertritt Herr Peters seine Mandanten im Verwaltungsrecht, welches dann zum Tragen kommt, wenn Rechtsfragen zwischen Privatleuten und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen aufkommen. Aufgrund seiner jahrzehntelangen Berufspraxis in fast allen Bereichen der Kommunalverwaltung kann Herr Peters auf ein breitgefächertes Erfahrungsspektrum in diesem Rechtsgebiet zurückgreifen.

So steht hier die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Eilverfahren im Mittelpunkt, wenn es zum Beispiel um Angelegenheiten aus dem Ausländerrecht, Veterinärrecht, Gesundheitsrecht, Schulwesen, Sozialhilferecht und Landschaftsschutzrecht geht.

Unter das Verwaltungsrecht fällt auch die Geltendmachung von Fördermitteln wie die Ausbildungsförderung in Form von Bafög oder Meister-Bafög, falls diese nach erstmaligem Antrag nicht gewährt wurde.

Sollten Sie Fragen zu Bauantrag und Baugenehmigung haben — in diesem Fall wird das öffentliche Baurecht einschließlich Denkmalschutzrecht miteinbezogen —, dann können Sie sich ebenfalls an Rechtsanwalt Justus Peters wenden.

Außerberufliche Engagements

Justus Peters ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in mehreren Kulturfördervereinen — hier sind der Kunstförderverein Kreis Düren als Veranstalter des internationalen Kammermusikfestes „Spannungen“ in Heimbach/Eifel und der Förderverein des Deutschen Glasmalereimuseums Linnich zu nennen — und sozialorientierten Vereinigungen (“Die Tafel” und „Tierschutzverein“) als Vorstandsmitglied in Fragen des Vertragsrechts und des Steuerrechts engagiert. Schließlich organisiert er unter anderem Kulturaktionen und kulturelle Veranstaltungen vor Ort.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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