Rudolf Hilgers

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Hilgers in Düren wurde 1997 von Rechtsanwalt Rudolf Hilgers gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie in der Schenkelstraße 32, unweit des Stadtzentrums von Düren. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe Parkplätze durch die umgebenden Parkhäuser vorhanden.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Herr Hilgers legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Termine sind auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich. Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit dem Rechtsanwalt direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine vor Ort im Hause des Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rudolf Hilgers
Schenkelstr. 32
52349 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49(2421) 189901
Telefax
+49 (2421) 189903


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Abitur begann Rudolf Hilgers seine Studien der Rechte. Das erste juristische Staatsexamen legte er an der Freien Universität Köln ab. Während der sich anschließenden Wehrdienstzeit fand die Anschlußverwendung in der Rechtsabteilung der Stammdienststelle der Luftwaffe statt. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Hilgers am Landgerichtsbezirk Köln mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht (Polizeipräsidium Düsseldorf). 1993 legte er sein zweites juristisches Staatsexamen ab.

Der Jurist, 1993 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rudolf Hilgers korrespondiert auch in Englisch und besitzt Grundkenntnisse in Französisch und Spanisch.

Rechtsanwalt Hilgers ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie Aachener Anwaltverein und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren teil.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten, insbesondere aber auch unter Berücksichtigung späterer Realisierung von titulierten Forderungen. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Rechtsanwalt Rudolf Hilgers bereits im Vorfeld vermieden. Optimale Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Rudolf Hilgers berät und vertritt Sie im Beamtenrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht, ist aber auch in anderen Rechtsgebieten für Sie da.

Das Beamtenrecht ist ein besonderer Schwerpunkt des Juristen. In diesem Rechtsgebiet gehört zu den Leistungen von Rudolf Hilgers die Überprüfung und Beantwortung aller statusrechtlichen Fragen eines Beamten, aber auch die von Soldaten, sei es Wehpflichtige, Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten. Es sind oft - gerade auch im privaten Bereich - einschneidende Maßnahmen zu prüfen, wie die Entlassung, Versetzung und Abordnung.

Oftmals ist gerade im Zusammenhang mit der Entlassung auch die vorzeitige Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit zu überprüfen. Dabei gilt es auch spezifisch auf den Einzelfall einzugehen, etwa die der Polizeidienstfähigkeit im speziellen oder die des Soldaten. Gerade bei Soldaten sind zahlreichen Richtlinien und ZDv zu beachten.

Aber auch im (Eil-)Rechtsschutz bei Stellenausschreibung, Konkurrentenklage und Amtshaftpflichtprozess wird er für Sie tätig. Oftmals können Rügen und dienstliche Beurteilungen eine Beamtenkarriere nachhaltig beeinflussen. Hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Hilgers, frühzeitig die Weichen für Ihre berufliche Zukunft zu stellen, sei dies in außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung vor den jeweiligen Disziplinarkammern.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht, insbesondere das Scheidungs- und Unterhaltsrecht. Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie nimmt zwar im Vergleich zu früheren Zeiten eine geringere Gewichtung ein, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.

Rechtsanwalt Hilgers kann auf eine große berufliche Erfahrung bei der Interessenvertretung in Familiensachen zurückgreifen. Der Jurist berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rudolf Hilgers, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Im Verkehrsrecht stellen sich gerade bei einem Unfall im In- oder Ausland viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Gerade das Schadenmanagement der regulierenden gegnerischen Haftpflichtversicherungen mag zwar auf den ersten Blick freundlich und zuvorkommend wirken. Zu Bedenken gilt es, daß diese aber nicht die Interessen des Geschädigten vertreten - und gar gegen sich selbst durchsetzen - sondern deren eigene.

Denn darum sollten Sie sich gerade bei einem Verkehrsunfall in kompetente Hände bei der Schadenabwicklung begeben. Von Rudolf Hilgers werden Sie umfassend und fachkundig beraten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Rudolf Hilgers berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Hilgers finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Zu seinen Mandanten im Mietrecht und Pachtrecht zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Hilgers gehören unter anderem die Prüfung einer Mieterhöhung, die Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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