Dr. Alexander Kragora

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Kragora in Wien wurde 1989 von Rechtanwalt Dr. Alexander Kragora gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt An der Hülben 4/6. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind Parkplätze vor dem Kanzleigebäude vorhanden.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Die Anwälte legen Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten durchführbar.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr. Freitags ist die Kanzlei bis 13.00 Uhr für Sie geöffnet.

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Dr. Alexander Kragora
An der Hülben 4/6
1010 Wien
Wien
Österreich

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Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem anschließenden Gerichtspraktikum, war Dr. Alexander Kragora über acht Jahre bei der Finanzprokuratur, der “Anwaltskanzlei” der Republik Österreich tätig und war hier intensiv mit Erbrechts-, Rückstellungs- und Amtshaftungsangelegenheiten, aber auch Verwaltungsrecht befasst. Nach seinem Ausscheiden aus der Finanzprokuratur war Herr Kragora in zwei Anwaltskanzleien tätig, wo er sich neben Familien- und Verkehrsrecht intensiv mit Vereins- und Strafrecht auseinandersetzte. Seit 1989 ist er eingetragener Rechtsanwalt, zugelassen an allen Gerichten und Behörden in ganz Österreich. Seit 2002 ist Dr. Kragora auch als Masseverwalter tätig.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang. Der Mandant muss sich mitgenommen fühlen und die Sicherheit haben, dass sein Anliegen ernst genommen wird.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Kragora berät und vertritt Sie im Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht und Vereinsrecht.

Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie hat zwar im Vergleich zu früheren Zeiten an Gewichtung eingebüßt, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.

Rechtsanwalt Dr. Kragora ist Experte für alle hierzu anfallenden Rechtsfragen, wie zum Beispiel im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht sowie im Betreuungsrecht. Insbesondere im Betreuungsrecht herrscht ein hoher Beratungsbedarf. Der demographische Wandel in der Gesellschaft ist unvermeidlich. Der Anteil der stets wachsenden Bevölkerungsgruppe der Übersiebzigjährigen ist Realität. Oftmals sieht sich diese Gesellschaftsgruppe unzureichend vertreten und betreut. Wenn in einem Fall von Amts wegen ein amtlicher Betreuer bestellt wird, ist die Frage berechtigt, wie die Rechte des Betreuten von einer ihm fremden Person optimal gewahrt werden können oder ob hier eine für den zu Betreuenden günstigere Lösung eingreifen könnte. Hier setzt das Betreuungsvermeidungsrecht an. Durch dieses wird die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermieden und durch vertragliche Ausgestaltung der hilfsbedürftigen Person zu Dritten eine privatrechtliche Regelung gefunden. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Dr. Alexander Kragora . Seine jahrelange Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet Ihnen als “Hilfsbedürftiger” oder als Angehöriger eine fachkompetente Beratung und Vertretung, damit Ihre Rechte auch in der Zukunft gewahrt sind.

Das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Alexander Kragora, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Rechtsanwalt Alexander Kragora praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihm vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rechtanwalt Dr. Kragora werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.

Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion; auch hier gilt: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Dr. Kragora. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Alexander Kragora. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Der Jurist bietet seine Hilfe beim Zwangsvollstreckungsrecht, Forderungseinzug und Inkassorecht an. Soweit Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls zur gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei des Anwalts übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung über das Büro von Dr. Kragora erfolgen. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners kann der Titel in die Überwachung gegeben werden, um eine spätere Pfändung zu ermöglichen.

Zahlreiche Reformbestrebungen des Gesetzgebers im Vereinsrecht machen es unabdingbar, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen bei Fragen wie: steuerliche Veranlagung, Vereinsgründung, Vereinsauflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung. Die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verwandte Rechtsformen wie die KGaA sind ebenfalls Vereine; sie erlangen volle Rechtsfähigkeit durch das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz. Eingetragene Genossenschaften (eG) sind gemäß Genossenschaftsgesetz rechtsfähige Vereine. Rechtsanwalt Dr. Alexander Kragora bringt hier jahrelange Erfahrung mit und berät Sie von der Gründungsphase bis hin zur Auflösung.

Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)

Nähere Infos unter www.oerak.at