Marco Schröder
Kurzprofil
Die Kanzlei Marco Schröder in der in der nordrhein-westfälischen Kreisstadt Bergheim bei Köln wurde im März 2006 gegründet. Die Kanzleiräume sind in ruhiger Lage, im Bergheimer Stadtteil Quadrath-Ichendorf gelegen. Vor der Kanzlei sind gute Parkmöglichkeiten vorhanden. Über die Anschlussstelle Bergheim Süd, ist die Kanzlei von der Autobahn A61 schnell zu erreichen.
Beratungstermine können montags bis mittwochs von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit Rechtsanwalt Schröder vereinbart werden. Sie können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Das Spektrum der von der Kanzlei Schröder angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Durchdachte Problemlösungen und zügige Mandatsbearbeitung begreift die Kanzlei Schröder nicht als Widerspruch, sondern als Maßstab ihrer Tätigkeit. Ihre Kompetenz beruht auf langjähriger Berufserfahrung, wobei juristisches Fachwissen ständig aktualisiert wird. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine eigene Webpräsenz (www.kanzlei-marco-schroeder.de) und eine E-Mail-Adresse (schroeder@kanzlei-marco-schroeder.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Marco Schröder - Willy-Messerschmitt-Straße 33
50126 Bergheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2271) 837081
- Telefax
- +49 (2271) 837083
- Homepage
- http://www.kanzlei-marco-schroeder.de
Fachgebiete/Charakteristika
Marco Schröder wurde 1976 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1996 bis 2003 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Schröder im Landgerichtsbezirk Köln. Die Anwaltsstation erfolgte in der medien- und wettbewerbsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner und die Wahlstation im Musikverlag “All Rights AG für Urheberrechte”. Der Jurist, seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Im März 2006 gründete er seine eigene Kanzlei in Bergheim bei Köln.
Rechtsanwalt Schröder hält zudem regelmäßig bundesweit Vorträge zum Thema Datenschutzrecht bei der Modal GmbH & CO. KG, einer der führenden interdisziplinär ausbildenden Sachverständigen-Schulen Deutschlands.
Herr Schröder sieht es als oberstes Ziel an, den Menschen zeitnahe und individuelle Lösungen aufzuzeigen, durch fachliche Kompetenz die Interessen der Mandanten durchzusetzen und in Konfliktsituationen kompetent zu beraten. Rechtsanwalt Schröder achtet stets darauf, die Interessen des Mandanten während des gesamten Mandats nicht aus dem Auge zu verlieren. Eine regelmäßige Rücksprache mit dem Mandanten während der Mandatsbetreuung ist daher selbstverständlich. Philosophie von Marco Schröder ist es, die Möglichkeit der, im Vergleich mit Gerichtsprozessen oftmals zeitsparenden, außergerichtlichen Konfliktbereinigung stets dort zu nutzen, wo sie im Interesse des Mandanten angebracht und möglich ist. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt.
Marco Schröder spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Die Kanzlei Schröder bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Informationstechnologierecht (IT-Recht), Urheberrecht und Datenschutzrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Allgemeinen Zivilrecht.
Ein Fachgebiet von Rechtsanwalt Schröder liegt im Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Datenschutzrecht. Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Zu nennen ist das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt Schröder sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Darüber hinaus bearbeitet Marco Schröder Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Er gestaltet Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) und bearbeitet Fälle mit Bezügen zum Kennzeichenrecht. Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen.
Darüber hinaus sind auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Bereich, wie auch Domainrechtsfragen, Fragen aus dem Bereich Web-Design und das Thema Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht. Seit einigen Jahren setzt Rechtsanwalt Schröder das Betriebssystem Linux ein und setzt sich aus diesem Anlass mit verschiedenen Lizenzmodellen auseinander.
Herr Schröder unterstützt Sie zudem juristisch im gewerblichen Rechtsschutz. Gewerblicher Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch vom geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehören insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hat sich Rechtsanwalt Schröder auf Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit dem Internet spezialisiert. Aber auch außerhalb des Internets gibt es genügend spannende Situationen, in denen der faire Wettbewerb nicht immer gewahrt bleibt. Da es in diesen Bereichen oftmals um eine zeitnahe Bereinigung der Situation geht, gehört der einstweilige Rechtsschutz auch zu den Gebieten, mit denen sich Marco Schröder besonders intensiv auseinandersetzt.
Rechtsanwalt Schröder hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des Allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt des Juristen. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Marco Schröder für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


