Brigitte Schulz
Fachgebiete/Charakteristika
Brigitte Schulz wurde 1962 in Aschaffenburg geboren. Sie studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Aschaffenburg und Würzburg wurde sie im Juni 1994 als Rechtsanwältin zugelassen. Frau Schulz ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Schulz ist Mitglied im Forum Junger Anwaltschaft und von der Rechtsanwaltskammer Bamberg als Schlichterin bestellt.
Rechtsanwältin Brigitte Schulz bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Erbrecht, Mietrecht, Betreuungsrecht und bei Zwangsverwaltungen.
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Hier berät Sie Rechtsanwältin Brigitte Schulz in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbvertrag oder Testament. Dabei achtet sie darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig. Im Streitfalle ist es das Bestreben der Juristin, außergerichtliche Lösungen beispielsweise für die Vermögensnachfolge bei Gesellschaft, Immobilie, Kapitalanlage, für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. Im Übrigen berät und vertritt Sie Frau Schulz bei allen Angelegenheiten rund um eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Im Mietrecht sind die “Fronten” meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen Rechtsanwältin Brigitte Schulz Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dabei ist es ihre Stärke, juristisch komplexe Sachverhalte für Laien verständlich zu erklären. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Brigitte Schulz vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum in allen mietrechtlichen und pachtrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Miet- und Pachtrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr “Fall” wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Rechtsanwältin Schulz dementsprechend bearbeitet.
Im Mietrecht und Pachtrecht befasst sich Frau Schulz vorrangig mit der Gestaltung von Mietvertrag und Pachtvertrag. Sie übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Brigitte Schulz ist das Betreuungsrecht. Eine gesetzliche Betreuung wird nach § 1896 Absatz 1 BGB dann eingerichtet, wenn das zuständige Vormundschaftsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis kommt, dass partielle oder vollständige persönliche Hilflosigkeit vorliegt, der Betroffene bestimmte Angelegenheiten selbst nicht mehr ausreichend besorgen kann. Hier gilt das Erforderlichkeitsprinzip. Eine Betreuung darf also nur für solche Aufgaben eingerichtet werden, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Typische Aufgaben sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Eine Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen darf jedoch nicht eingerichtet werden.
Bei der erstmaligen Bestellung eines Betreuers hat der Betroffene ein Vorschlagsrecht hinsichtlich der Person des Betreuers. Diesem Vorschlag hat das Vormundschaftsgericht zu entsprechen, sofern dies nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht. Dabei ist auch unerheblich, ob von Dritten eine besser geeignete Person als Betreuer vorgeschlagen wurde. Umgekehrt ist der Vorschlag, eine bestimmte Person nicht zum Betreuer zu bestellen, für das Vormundschaftsgericht nicht bindend. Allerdings soll hierauf Rücksicht genommen werden. Sollten Sie betreuungsrechtliche Probleme haben, wenden Sie sich an Rechtsanwältin Brigitte Schulz.
Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, also Immobilien, kann durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgen. Die Zwangsversteigerung verfolgt den Zweck, das Grundstück selbst zu verwerten, um den Erlös zur Abdeckung der Forderung des Gläubigers zu verwenden. Zuständig für diese Maßnahme ist das Vollstreckungsgericht, das durch den Rechtspfleger entscheidet. Die Zwangsverwaltung dient dazu, die Erträge des Grundstücks dem Gläubiger nutzbar zu machen (zum Beispiel ein Mietshaus, Geschäftshaus oder landwirtschaftlicher Betrieb). Die Grundstückssubstanz bleibt dem Schuldner erhalten. Durch die Zwangshypothek erreicht der Gläubiger lediglich eine Sicherung seiner Forderung, nicht ihre Erfüllung. Vertrauen Sie hier ganz auf Rechtsanwältin Schulz.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Brigitte Schulz - Elisenstr. 33
63739 Aschaffenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (6021) 25369
- Telefax
- +49 (6021) 15709

- Homepage
- http://www.RA-Bohlender.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
554 Zugriffe seit dem 02.05.2007


