Mario Wüst

Fachgebiete/Charakteristika

Mario Wüst wurde 1971 in Aschaffenburg geboren und studierte in Bayreuth und Würzburg Rechtswissenschaften. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Aschaffenburg. Aufgrund einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung führt er seit 1997 den Titel “Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)”. Herr Wüst, seit 1999 zur Anwaltschaft zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Mario Wüst betreut die Referate Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht.

Im Mai 2003 wurde Mario Wüst von der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Befugnis zur Führung des Titels “Fachanwalt für Arbeitsrecht” verliehen. In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Mario Wüst und die darauffolgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Seit Januar 2006 ist Mario Wüst auch befugt, den Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Im Verkehrsrecht vertritt Sie der Jurist kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten rund um den Fahrzeugkauf, von Finanzierungsfragen bis hin zu Fragen der Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständige, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie gegen diese bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat im Bereich Fahrerlaubnisrecht (europäischer Führerschein) oder bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Wüst kompetent beraten und betreut.

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Im zeitlichen Ablauf des Mietverhältnisses unterscheidet man die Begründung, die Verwaltung und Beendigung des Mietverhältnisses. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf, zum Beispiel zu Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Rechtsanwalt Wüst vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner zu Themen wie Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklasse, Zugewinnausgleich et cetera.

Das Gebiet Wirtschaftsrecht umfasst die rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Wüst vorrangig bei der Vertragsgestaltung einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), aber auch im Gesellschaftsrecht (KG, OHG, GmbH, AG), Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, beim Unternehmenskauf, im Maklerrecht oder bei der Unternehmensgründung. Vertrauen Sie hier auf die Kompetenz des Rechtsanwalts, der durch eine Zusatzausbildung zum “Wirtschaftsjurist” an der Universität Bayreuth eine umfassende wirtschaftliche Qualifikation vorweisen kann.

Mitgliedschaften und Tätigkeiten:

  • Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im DAV
  • Schlichter der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Berater beim Mieterverein seit 2002
  • Vorsitzender eines Tennisvereins seit 2000


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Mario Wüst
Elisenstr. 33
63739 Aschaffenburg
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (6021) 25369
Telefax
+49 (6021) 15709
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.RA-Bohlender.de


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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