Dr. Stephan Bücker

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Stephan Bücker wurde 1977 in Düren geboren. Er studierte an der Universität zu Bonn Rechtswissenschaften und promovierte 2003 zum Thema "Internetauktionen" an der Universität zu Köln. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat beim Oberlandesgericht Köln. Dr. Stephan Bücker ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und bei allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik Deutschland auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Englisch und gut Französisch.

Während seiner Ausbildung war Herr Dr. Bücker bei mehreren international ausgerichteten Kanzleien tätig. Dabei lag der Schwerpunkt seiner Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und Medienrecht. Während des Referendariats arbeitete er unter anderem für vier Monate bei der südafrikanischen Kanzlei Hahn & Hahn Inc. im Bereich Intellectual Property Rights in Pretoria. Er war unter anderem als freier Mitarbeiter bei der FRAPA (Format Recognition and Protection Association) tätig und begleitete deren Gründungsphase nach dem Umzug 2001 von Cannes nach Köln. Nach dem Referendariat startete er seine berufliche Laufbahn in der medienrechtlichen Kanzlei Fischer & Partner in Köln, bevor er 2006 Mitglied der Societät Bauchmüller & Collegen wurde.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht, Internetrecht und Arbeitsrecht. Dr. Stephan Bücker hat den Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtschutz erfolgreich abgeschlossen.

Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt mittels Abmahnung und Unterwerfung. Dr. Stephan Bücker vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UklaG). Im UKlaG-Verfahren vertritt er Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Entgeltklauseln in AGB. Dr. Stephan Bücker verfügt über umfassende forensische Kenntnisse. Dabei berät er auch zur Anpassung von AGB an das sich stetig fortentwickelnde Verbraucherschutzrecht durch das Europäische Gemeinschaftsrecht.

Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich daher keine Fehler erlauben. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten aber gerade auch die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke von entscheidender Bedeutung sein. Dr. Stephan Bücker berät Sie umfassend im Markenrecht und Urheberrecht.

Im Internetrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Bücker bei Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, zu Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besonderen Problemen im E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser), urheberrechtlichem oder wettbewerbsrechtlichem Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing).

Das Arbeitsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts. Die Tätigkeit umfasst unter anderem die Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit, den Entwurf von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, die Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz, arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutz, die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Aushandeln von Abfindungsvereinbarung oder Altersteilzeitmodell.

Dr. Stephan Bücker betreibt das Medienportal www.drbuecker.de und ist Justiziar des Online-Auktionshauses www.hood.de sowie der Fotocommunity www.album.de.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Stephan Bücker
Schützenstr. 18
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Nordrhein-Westfalen
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Telefax
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E-Mail
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http://www.bauchmueller-buecker.de


 
 

Publikationen

Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker veröffentlichte den Artikel “Ringtonemaker — Gefährdet die Software einen wichtigen Zukunftsmarkt oder ist ihre Nutzung rechtlich unzulässig?” in der Zeitschrift K&R, Kommunikation und Recht, Ausgabe 9/2005, Seiten 411 ff.

Außerberufliche Engagements

Dr. Stephan Bücker ist Mitglied bei der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV), der deutschen Vereinigungfür gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR), beim Deutschen Roten Kreuz sowie bei Amnesty International. Er ist zudem ehrenamtlich als stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins für Kardiologie e.V. des Krankenhauses Düren tätig.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker war Gastdozent an der Deutschen Videojournalistenschule e.V. in Hannover.

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