Dr. Gerhard Heinz Waldmüller
Fachgebiete/Charakteristika
Gerhard Heinz Waldmüller wurde 1943 in Innsbruck geboren. Nach dem Abitur begann er seine Studien der Rechte an der dortigen Universität. Sein Gerichtsjahr absolvierte Herr Waldmüller am Landgerichtsbezirk Innsbruck. Der Jurist, 1973 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Dr. Waldmüller korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
Herr Waldmüller kann auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Rechtsanwalt Dr. Waldmüller unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwalts, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Heinz Waldmüller berät und vertritt Sie im Lebensmittelrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerbebetreuungsrecht.
Herr Waldmüller berät und vertritt Sie im Lebensmittelrecht. Das Lebensmittelrecht ist Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht im weiteren Sinne. Es regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln. Das Lebensmittelrecht soll nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung zum Beispiel vor Lebensmittelkrisen schützen, sondern auch zugleich den Wettbewerb auf den Lebensmittelmärkten durch Qualitätsanforderungen und Täuschungsschutz regeln.
Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes und des europäischen Verbraucherschutzes hat die Bundesrepublik Österreich zahlreiche hoheitliche Befugnisse an die Europäische Gemeinschaft abgetreten. Dies hat bis heute zahlreiche Verordnungen hervorgerufen, die unmittelbaren Einfluss auf die Lebensmittelwirtschaft und die Verbraucher haben. Gleichwohl gilt im Lebensmittelrecht das sogenannte Missbrauchsprinzip. Dies bedeutet, dass Lebensmittel grundsätzlich ohne vorherige Prüfung auf ihre Sicherheit in Verkehr gebracht werden können. Von diesem Grundsatz ist der Gesetzgeber aufgrund des hohen Stellenwertes der Volksgesundheit allerdings an vielen Stellen abgerückt. So ist Vorsicht geboten bei hier unbekannten Lebensmitteln, welche unter die Novel-Food-Verordnung fallen können, oder beim Einsatz von Zusatzstoffen, deren Verwendung unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt fällt.
Beachtung erfordern auch agrarpolitisch motivierte Vorschriften wie die Öko-Verordnung, die Verordnung zum Schutz geographischer Angaben und Herkunftsbezeichnungen oder die Spezialitätenverordnung. Ohne fundierte Rechtskenntnisse, auch des Europarechts, kann eine juristische Beratung in der Lebensmittelbranche nicht erfolgen. Mit ihrem starken Umsatz hat diese erheblichen Anteil am grenzüberschreitenden Warenverkehr. Beschränkungen sind hier nur zulässig, sofern diese mit dem EG-Vertrag vereinbar sind. Heute beruhen nahezu sämtliche nationale lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf EU-rechtlichen Vorgaben. Gerade die vielfältigen Abgrenzungsprobleme zwischen Nahrungsergänzungen, Arzneimitteln, diätetischen Lebensmitteln oder Novel-Food-Produkten erfordern neben juristischem Sachverstand die Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Streitigkeiten. Herr Waldmüller weiß, wie Gerichte zu überzeugen sind. Aus seiner Datenbank kann er zu zahlreichen Wirkstoffen die Erkenntnisse aus von ihm geführten Verfahren abrufen. Der Jurist arbeitet auch hier mit den Behörden und Institutionen zusammen und vertieft sich immer wieder in noch unbekannte Problemkreise des jeweiligen Fachgebietes.
Dr. Gerhard Heinz Waldmüller berät Sie ebenfalls bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte. Daneben begleitetet der Jurist Sie im Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Novel-Food und nimmt selbstverständlich Ihre Interessen auf dem Verwaltungsrechtswege wahr. Ferner setzt er Ansprüche auf Schadensersatz aus der Produkthaftung für Sie durch und wahrt Ihre Interessen bei Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen sind das Verwaltungsrecht, das Verwaltungsprozessrecht und das Verwaltungsverfahrensgesetz. Zu diesen Bereichen zählt das Polizeirecht. Hier berät Sie Rechtsanwalt Dr. Waldmüller über die Rechtmäßigkeit von Polizeiverfügungen, dem oftmals strittigen Punkt der Gefahrenbeurteilung. Häufig muss in diesen Fällen eine Verhältnismäßigkeitsanalyse der polizeilichen Verfügung stattfinden. Hierüber kommen selbst Fachleute zu verschieden Ergebnissen. Inwiefern die Sie betreffende Verfügung rechtmäßig war, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Waldmüller, der in diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurückblicken kann. Aber auch zu Themen Datenerhebung, Datenverarbeitung, Personenfeststellung, zu Vorladung und Gewahrsam steht Ihnen der Jurist mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiteres Teilgebiet ist das öffentliche Baurecht. Hier berät Sie Gerhard Heinz Waldmüller über alle öffentlich-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Bereits in der Bauleitplanung ist es wichtig, Einfluss zu nehmen. Fragen zu umweltrechtlichen Regelungen, zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan stehen am Anfang im Zentrum des Interesses. Herr Waldmüller legt ganz bewusst einen wesentlichen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet. Die Praxis zeigt, dass ein hoher allgemeiner Aufklärungsbedarf besteht. Zu den Leistungen des Rechtsanwalts zählen des Weiteren die Einleitung von Teilungsgenehmigungen und vereinfachten Verfahren sowie die Beantragung und Klageerhebung bei Veränderungssperren. Aber auch im Bereich Vorkaufsrecht, Rechtmäßigkeit von Nebenanlagen und Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen berät Sie Rechtsanwalt Dr. Waldmüller zuverlässig und kompetent.
Das Beamtenrecht ist ein Schwerpunkt des Juristen. In diesem Rechtsgebiet gehört zu seinen Leistungen die Prüfung einer Entlassung oder Versetzung, die Berechnung von Pensionen und Ruhegehalt nach Beamtenversorgungsgesetz und Abordnungen. Aber auch im (Eil-)Rechtsschutz bei Stellenausschreibung, Konkurrentenklage und Amtshaftpflichtprozess wird er für Sie tätig. Oftmals können Rügen und dienstliche Beurteilungen eine Beamtenkarriere nachhaltig beeinflussen. Hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Waldmüller, frühzeitig die Weichen für Ihre berufliche Zukunft zu stellen, sei dies in außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung vor den jeweiligen Disziplinarkammern.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Waldmüller berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig.
Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Waldmüller hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.
Dr. Gerhard Heinz Waldmüller berät und vertritt Sie im Wettbewerbsrecht. In den Zeiten verschärfter Konkurrenz wird im Wirtschaftsleben mit immer härteren Bandagen gekämpft. Ihre Werbemaßnahmen werden von Mitbewerbern stets kritisch auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Die heutzutage weitreichende gesetzliche Regelung zum Wettbewerbsrecht erschwert es selbst Fachleuten, den Überblick zu behalten. Zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen (zum Beispiel Heilmittelwerbegesetz) sowie von der Rechtsprechung geprägte Fallgruppen erschweren die Anwendung des Wettbewerbsrechts für den juristischen Laien. Herr Waldmüller hilft Ihnen hier durch den Juristendschungel.
Vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen und klären Sie die rechtliche Unbedenklichkeit Ihrer Werbemaßnahme bereits im Vorfeld. Herr Waldmüller prüft Ihre Werbe- und Marketingmaßnahmen auf ihre Zulässigkeit und berät Sie umfassend bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Unterlassungserklärung und Verpflichtungserklärung sowie bei der wirksamen Unterbindung unlauterer Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenz.
Des Weiteren werden Sie im Wirtschaftsrecht umfassend und kompetent vertreten. Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Gerhard Heinz Waldmüller dar. In diesen Rechtsgebieten berät er Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen anderen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu weiteren Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist der Jurist für Sie bei Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträgen zwischen Gesellschaftern sowie bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Vertrauen Sie hier auf die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung Dr. Waldmüllers mit dieser schwierigen Materie.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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