Dr. Ludwig Pramer
Fachgebiete/Charakteristika
Ludwig Pramer wurde 1941 in Linz geboren. Nach der Matura studierte er von 1961 bis 1966 Rechtswissenschaften an der an Karl-Franzens-Universität Graz. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er in Graz und in Linz.
1973 wurde er als Rechtsanwalt eingetragen und ist vor allen Gerichten und Behörden in Österreich und auch beim Europäischen Gerichtshof zugelassen. Im selben Jahr eröffnete er seine eigene Kanzlei in Linz. Dr. Ludwig Pramer spricht fließend Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Dr. Ludwig Pramer arbeitet schwerpunktmäßig im Vereinsrecht, Familienrecht, Wasserrecht, insbesondere Schifffahrtsrecht, und im privaten Baurecht.
Im Vereinsrecht berät und vertritt Herr Pramer Vereine und Vereinsorgane zu Fragen, welche Anforderungen an eine Vereinssatzung zu stellen sind und was diese beinhalten muss, wie und ob eine Satzungsänderung möglich ist und welche Aufgaben ein Vorstandsmitglied, ein Beirat, ein Ausschuss oder gar der Vorsitzende hat. Zudem begleitet er Vereine bei der Durchführung einer Mitgliederversammlung oder berät bei Verstößen gegen die Vereinssatzung oder gegebenenfalls, wie Sanktionen aufgrund von Satzungsverstößen durchgesetzt werden können und welche Rechte und Pflichten das einzelne Vereinsmitglied hat.
In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Rechtsanwalt Pramer regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz.
Eine weitere Spezialität Dr. Ludwig Pramers ist das Wasserrecht, insbesondere das Schifffahrtsrecht. Das Wasserrecht regelt die Reinhaltung und den Schutz der Gewässer, insbesondere des Trinkwassers. Falls Sie Fragen oder Probleme mit der Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, dem Schutz vor Wassergefahren (Hochwasserschutz), der Sicherung der Befugnisse an Gewässern und die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Pramer. Sie werden von ihm umfassend und versiert beraten. Das Wasserrecht hat zudem viele Berührungspunkte mit zahlreichen anderen Rechtsmaterien, wie zum Beispiel dem Schifffahrtsrecht, was einen zusätzlichen Schwerpunkt der juristischen Beratung und Vertretung durch Herrn Pramer darstellt. Dieses zählt jedoch nicht zum Wasserrecht im engeren Sinn. Das Schifffahrtsrecht ist ein Teilgebiet, das sich mit dem Gebrauch von Schiffen auf nationalen und internationalen Wasserstraßen befasst. Zahlreiche Einzelgesetzte, wie beispielsweise das Schifffahrtspolizeirecht, das Schifffahrtsgewerberecht und das Schifffahrtsanlagenrecht, spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Baurecht dar. Rechtsanwalt Dr. Ludwig Pramer berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages oder zu Bestimmungen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Ludwig Pramer
- Graben 18/II
4020 Linz
Oberösterreich
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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