Dr. Peter Lindinger

Fachgebiete/Charakteristika

Peter Lindinger wurde 1962 in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz geboren. Nach der Matura studierte er von 1980 bis 1985 Jura an der Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz, promoviert hat er 1985. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er ebenfalls in Linz.

Dr. Peter Lindinger ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem Partner der Kanzlei Pramer, Lindinger und Pramer in Linz. Er ist vor allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten in Österreich auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch und hat gute Kenntnisse in Französisch.

Herr Lindinger schätzt an seiner Arbeit die Abwechslung und die Flexibilität, wobei er dem jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungswege aufzeigen möchte, um juristisch zu helfen.

Außerberuflich ist er als Presbyter der evangelischen Kirche in Linz tätig.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Peter Lindinger sind das Schadenersatzrecht, insbesondere im Verkehrsrecht, das Strafrecht, Familienrecht und Liegenschaftsrecht zu nennen.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Lindingers ist das Schadenersatzrecht (Schadensersatzrecht). In erster Linie findet dieses Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist seit Jahren seine Spezialität. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Verwaltungsstrafverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und — speziell bei Personenschaden — Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse im Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Dr. Peter Lindinger werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Ein weiteres Beratungsfeld des Rechtsanwalts sind das Verwaltungsstrafrecht und das allgemeine Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Lindinger in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln.

Darüber hinaus wird Dr. Peter Lindinger als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Lindinger als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol oder andere Suchtgifte am Steuer. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service des Rechtsanwalts.

Dr. Peter Lindinger hat sich zudem auf das Familienrecht spezialisiert. Dieses umfasst vorwiegend das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Besuchsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts werden Sie von Dr. Peter Lindinger mit Sorgfalt betreut.

Ein weiteres Fachgebiet Peter Lindingers ist das Liegenschaftsrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Baurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Letztgenanntes regelt die notwendigen Erklärungen — wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch) —, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Fruchtgenuss, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchsgesetz, die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Peter Lindinger
Graben 18/II
4020 Linz
Oberösterreich
Deutschland

Telefon
+43 (732) 774218
Telefax
+43 (732) 77421833
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de