Dr. Andreas Pramer
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Pramer wurde 1971 in Linz geboren. Nach dem Studium an der Karl Franzens Universität absolvierte er das Gerichtspraktikum zunächst in Linz und in weiterer Folge in Graz. Er begann im Jahr 1997 als Rechtsanwaltsanwärter, promoviert hat Herr Dr. Pramer im Jahr 1998.
Der Jurist, seit 2001 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen, vertritt Sie vor allen Gerichten und Behörden in Österreich. Seit 2001 ist er Partner der Kanzlei Pramer, Lindinger und Pramer in Linz.
Dr. Andreas Pramer verfügt über gute Kenntnisse in Französisch und spricht fließend Englisch.
Schwerpunktmäßig bearbeitet Dr. Andreas Pramer Mandate im Zivilrecht, insbesondere Schadenersatzrecht, sowie Bergrecht, Wasserrecht, Immobilienrecht und privaten Baurecht.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Pramer hat sich auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist insbesondere das gesamte Schadenersatzrecht (Schadensersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung. Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. In erster Linie findet das Schadenersatzrecht Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Es geht hierbei im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und — speziell bei Personenschaden — Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Andreas Pramer ist das Mineralrohstoffgesetz (MinroG), ein Vorläufer des Berggesetzes. Das Mineralrohstoffgesetz (gilt für das Aufsuchen und das Gewinnen sämtlicher mineralischer Rohstoffe und enthält Regelungen hinsichtlich Bergbauberechtigung, Gewinnungsbetriebsplan, Bergbauanlage, Aufsicht et cetera. Das Bergrecht regelt auch das Suchen und Erforschen geologischer Strukturen, die zum Speichern von Erdöl und Erdgas verwendet werden sollen. Es enthält zudem Bestimmungen für die Gewinnung von Erdwärme sowie für die Benutzung von Stollen, Schächte oder Bohrlöcher. Auch das unterirdische Lagern von Materialien sowie die Benutzung von Grubenbauen stillgelegter Bergwerke sind im Bergrecht gesetzlich geregelt. Dr. Andreas Pramer berät und vertritt vorwiegend Bergwerksunternehmen in allen Fragen rund um das Bergrecht und hat sich als Spezialist dieser Materie einen Namen gemacht.
Eine weitere Stärke Andreas Pramers ist das Wasserrecht. Der Rechtsanwalt berät und vertritt Sie bei Problemen in Bezug auf die Reinhaltung und den Schutz aller Gewässer, insbesondere des Trinkwassers. Dazu zählt auch die Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, der Schutz vor Wassergefahren (Hochwasserschutz), die Sicherung der Befugnisse an Gewässern und die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche.
Ein weiteres Fachgebiet Herrn Pramers liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Dr. Andreas Pramer prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.
Eine weitere Spezialität Herrn Pramers ist das private Baurecht. Dies ist die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Dr. Andreas Pramer berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Pramer beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.
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