Franz-Peter Hompesch
Kurzprofil
Die Kanzlei Hompesch wurde 1989 von Rechtsanwalt Franz-Peter Hompesch gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, Freiberufler wie Ärzte oder Steuerberater sowie mittelständische Unternehmen, Handwerker und Einzelhändler.
Neben dem Familien- und Erbrecht, dem Arbeitsrecht, dem Vertragsrecht und dem Verkehrsrecht liegt ein großer Schwerpunkt der Kanzlei in der Bearbeitung von Mandaten aus dem Strafrecht. Dabei hat Herr Hompesch viel Erfahrung in strafrechtlichen Großverfahren.
Des Weiteren ist Herr Hompesch als Berater für Vereine und Sportler in sportrechtlichen Fragen und darüber hinaus tätig.
Die Büroräume in Düren liegen unmittelbar neben dem Zentrum direkt am bekannten Anna-Kirmes-Platz. So ist die Kanzlei auch für Mandanten mit Pkw sehr gut zu erreichen, und es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.30 bis 18.00 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Nach Bedarf und Vereinbarung sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Franz-Peter Hompesch
- Aachener Str. 19B
52349 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2421) 2084760
- Telefax
- +49 (2421) 2084761

Fachgebiete/Charakteristika
Franz-Peter Hompesch wurde in Vettweiß im Kreis Düren geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Köln absolvierte er das anschließende Referendariat am Landgericht Aachen. Der Jurist, seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht sehr gut Englisch.
Herr Hompesch ist mit Leib und Seele Rechtsanwalt. Er setzt sich mit Leidenschaft für das Recht seiner Mandanten ein, wobei ihm seine Hartnäckigkeit gerade auch gegenüber Institutionen zugute kommt. Durch seine lange Erfahrung als Rechtsanwalt versteht er es, zum richtigen Zeitpunkt die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich vor Gericht gut durchzusetzen.
Eine hohe Kompetenz hat sich Rechtsanwalt Franz-Peter Hompesch auf dem Rechtsgebiet Strafrecht erworben. Er hat besondere Erfahrungen auch in strafrechtlichen Großverfahren, bei denen eine taktische Vorgehensweise in der Prozessführung überaus wichtig ist. Er vertritt neben Erwachsenen auch Jugendliche oder Heranwachsende, für die im Jugendstrafrecht besondere Regelungen vorgesehen sind. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Unterschlagung und Körperverletzungsdelikte. Aber auch Mandate aus schwereren Straftaten, aus Verbrechen wie etwa Raub, Totschlag, Mord, werden von Herrn Hompesch übernommen. Im Betäubungsmittelrecht (Rauschgift) hat sich ein “Strafrecht im Strafrecht” entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung.
Im laufenden Ermittlungsverfahren gibt es für den Strafverteidiger noch zahlreiche Möglichkeiten, auf den Verfahrensgang Einfluss zu nehmen, um den Mandanten somit effektiv zu verteidigen. Während bei einer Pflichtverteidigung der Rechtsanwalt in der Regel erst sehr spät hinzugezogen wird, kann er sich bei einer Wahlverteidigung bei rechtzeitiger Einschaltung bereits im Ermittlungsverfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für den Beschuldigten einsetzen. Das umfasst die Begleitung zu einer Vernehmung und die Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden. Die langjährige praktische Erfahrung und das große Engagement Franz-Peter Hompeschs liefern die Grundlage für erfolgreiche Strafverfahren. Sie können sich vertrauensvoll an ihn wenden.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt, bei dem sich Herr Hompesch sehr engagiert, ist das Sportrecht. Er vertritt hier Vereine und Einzelsportler. Das Sportrecht ist kein exakt eingegrenztes Rechtsgebiet, es umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Auf der einen Seite ist Herr Hompesch ihr Berater in allen Fragen rund um das Sponsoring wie zum Beispiel die Vertragsgestaltung, und er berät Sie bezüglich des Umgangs mit den Medien. Auf der anderen Seite wird Rechtsanwalt Hompesch bei Streitigkeiten gerichtlich wie außergerichtlich für Sie tätig. Herr Hompesch hat schon in zahlreichen Vereinen aktiv mitgewirkt und war selbst Fußballer und Radsportler. Aus eigener Erfahrung ist ihm daher die “Welt des Sports” vertraut, und er kann Ihnen so mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Familien- und Erbrecht. Im Familienrecht übernimmt Rechtsanwalt Hompesch Mandate, in denen es um Trennung und Scheidung geht. Dabei werden von ihm unter anderem die angrenzenden Rechtsfragen bearbeitet wie Unterhaltszahlung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Im Erbrecht geht es sowohl um die lebzeitige Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch um die Geltendmachung und Abwehr von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden und so Unstimmigkeiten zumeist programmiert sind.
Die Schwerpunkte im Verkehrsrecht beziehen sich auf Unfallfolgen, Personenschaden, Bußgeld, Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Verfahrensabwicklungen. Die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld ist ein von Rechtsanwalt Hompesch sehr häufig bearbeitetes Thema.
Beim Arbeitsrecht vertritt Franz-Peter Hompesch sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet die Regelungen, die für die Rechtsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im Wesentlichen die Kündigungsfrist, der besondere Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht, das Abfindungsrecht und die Zeugniserteilung zu berücksichtigen, ferner sind die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu beachten.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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