Wiltrud Meinen
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Wiltrud Meinen in Leer (Ostfriesland) wurde 1995 gegründet. Seit 1996 sind die Kanzleiräume in der Wörde 8 gegenüber dem Amtsgericht in der Nähe des Handelshafens und demzufolge einfach zu finden. In der näheren Umgebung der Kanzlei bestehen gute Parkmöglichkeiten. Der Hauptbahnhof ist zudem zehn Minuten Fußweg entfernt.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.30 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Wiltrud Meinen ist hauptsächlich im Familienrecht und Sozialrecht tätig.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Wiltrud Meinen
- Wörde 8
26789 Leer (Ostfriesland)
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49(491) 67107
- Telefax
- +49(491) 67108

Fachgebiete/Charakteristika
Wiltrud Meinen wurde in Euskirchen bei Bonn geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Westfälischen Willhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Frau Meinen im Landgerichtsbezirk Oldenburg. Rechtsanwältin Meinen ist seit 1994 als Volljuristin zugelassen und vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Zudem ist sie beim Oberlandesgericht zugelassen.
Frau Meinen spricht fließend Englisch und Spanisch und verfügt über gute Kenntnisse in Französisch. Sie ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Leer (Ostfriesland). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Rechtsanwältin Wiltrud Meinen hat sich auf das Familienrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Frau Meinen berät Sie, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt, an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Darüber hinaus spielen auch erbrechtliche Gesichtspunkte immer wieder eine wesentliche Rolle, so dass Rechtsanwältin Meinen auch diese bei der rechtlichen Beratung und Vertretung nicht außer Acht lässt.
Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hinter nüchternen Statistiken verbergen sich im Einzelfall oft große Familientragödien. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ist die Beratung und Vertretung durch einen auf Scheidungsrecht spezialisierten Juristen anzuraten. Hier verfügt Rechtsanwältin Meinen über großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Meinen liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns. Das Gebiet ist ein ungemein großes, für den Laien kaum überschaubares Rechtsgebiet, das die Ausgestaltung der sozialen Sicherung in Deutschland regelt. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung.
Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld et cetera) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall.
Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Für alle Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung, und der Kriegsopferversorgung ist eine besondere Sozialgerichtsbarkeit mit drei Instanzen zuständig. In den Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden die Verwaltungsgerichte.
Rechtsanwältin Wiltrud Meinen berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenversicherungen, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung, und auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Meinen.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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