Bernd Hartung
Kurzprofil
Rechtsanwalt Bernd Hartung ist für seine Mandanten überwiegend im Mietrecht und Pachtrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht (öffentliches Baurecht, Beamtenrecht, Erschließungsrecht) und Staatshaftungsrecht aktiv. Er betreut neben Privatleuten im Raum Offenburg auch überregional in Bayern und Rheinland-Pfalz.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr vereinbart Herr Hartung oder das Sekretariat Beratungstermine, die auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen können. Herr Hartung ist bei der Terminvereinbarung sehr flexibel.
Rechtsanwalt Bernd Hartung ist auch über E-Mail (RA.Bernd.Hartung@t-online.de) erreichbar.
Die Kanzleiräume in Offenburg liegen sehr zentrumsnah in der Friedenstraße 8, Nähe Karstadt. Für Mandanten mit Pkw gibt es öffentliche Parkplätze gegenüber der Kanzlei und eine Tiefgarage in der Nähe. Zum Bahnhof sind es etwa zehn Minuten Fußweg.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Bernd Hartung - Friedenstraße 8
77654 Offenburg
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (781) 93920
- Telefax
- +49 (781) 939221

Fachgebiete/Charakteristika
Bernd Hartung wurde 1950 in Stockholm geboren. Als Sechsjähriger kam er nach Berlin, wo er später sein Studium der Rechtswissenschaften aufnahm. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Offenburg. Von 1977 bis 1993 war er Sozius in einer renommierten Offenburger Anwaltskanzlei, bevor er sich als Einzelanwalt niederließ. Herr Hartung spricht auch Englisch und Schwedisch.
Als Rechtsanwalt genießt Herr Hartung insbesondere die Vielseitigkeit der unterschiedlichen Mandate, die er betreut. In seiner Kanzlei wird jeder Mandant individuell und mit persönlichem Engagement von Rechtsanwalt Hartung betreut, jede Angelegenheit wird von ihm selbst bearbeitet. Ihm kommt es besonders auf den Kontakt mit den Mandanten an. Somit nimmt er sich für jeden Hilfesuchenden ausreichend Zeit, um sich von der Sachlage ein klares Bild machen zu können, denn nur so kann auch wirklich geholfen werden.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht und Pachtrecht vertritt Rechtsanwalt Bernd Hartung sowohl Mieter als auch Vermieter. Ursachen für Rechtstreitigkeiten sind oftmals Kündigung und Kündigungsfrist, Zeitmietvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung wegen Mietmangel sowie Mieterhöhung. Aber auch der Forderungseinzug offener Mietzinsen und Nebenkosten sowie die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen im Wege einer Räumungsklage mit anschließender Vollstreckung werden von Herrn Hartung durchgesetzt. Ferner ist der Jurist seinen Mandanten bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen behilflich und berät bezüglich Mietaufhebungsvertrag und Modernisierungsmaßnahmen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Hartung ist das Verwaltungsrecht (Verwaltungsprozessrecht). Dem Verwaltungsrecht unterfällt beispielsweise das gesamte öffentliche Baurecht, namentlich das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht (von besonderer Relevanz: Baugenehmigung, Abrissverfügung). Er befasst sich mit dem Erschließungsrecht (zum Beispiel Ausbaubeiträge für Straßen), dem Abgabenrecht und dem Beitragsrecht. Im Beitragsrecht behandelt er beispielsweise die Festlegung von Gebührensätzen (Wasser, Kanal), die Regelung von Kommunalbeiträgen und Leistungen und klärt über die Rechte des Betragsverpflichteten auf.
Ein kompetenter Ansprechpartner ist Herr Hartung auch im Beamtenrecht oder bei Problemen mit der Rückforderung von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Er berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten, den Baulandkammern sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Herr Hartung war über zwanzig Jahre in der Referendarsausbildung für Verwaltungsrecht und Amtshaftungsrecht lehrend tätig und ist ein ausgewiesener Kenner dieser Materie.
So ist auch das Staatshaftungsrecht eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Bernd Hartung. Dieses umfasst das Recht der verschiedenen Ansprüche des Bürgers auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Ausgleich und Wiederherstellung bei einer Beeinträchtigung seiner Rechte durch staatliches Verhalten. So vertritt Herr Hartung seine Mandanten u.a. bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Amtshaftung, sowie der Entschädigung für die Beeinträchtigung des Eigentums. Außerdem berät Herr Hartung Sie zum Aufopferungsanspruch, der aus einer Schädigung für den Eingriff in immaterielle Rechte entsteht, sowie zum Folgenbeseitigungsanspruch, der eine Wiederherstellung eines Sachverhaltes in den ursprünglichen Zustand zur Folge hat.
Ebenso ist Herr Hartung Experte im Versicherungsrecht. Versicherungen sind fester Lebensbestandteil der Risikoabsicherung und der Vermögensfürsorge geworden. Bernd Hartung vertritt seine Mandanten insbesondere bei Leistungs- oder Haftungsansprüchen gegen Versicherer. Aber auch Versicherer, die ungerechtfertigte Ansprüche abwehren wollen, berät er umfassend und kompetent. Er berät bei Problemen bezüglich Berufshaftpflicht, Regressforderung oder Eintrittspflicht der Versicherung. Oft sind auch falsche Angaben beim Versicherungsabschluss (Obliegenheitsverletzung) Themen der Rechtsberatung.
Das Erbrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen des Erblassers übereinstimmt, lohnt es sich, schon vor einem Erbfall die Erbfolge mit Rechtsanwalt Bernd Hartung zu klären. Er leistet professionelle Beratung zu folgenden Themen: Testament, letztwillige Verfügung (und wie deren steuerliche Folgen minimiert werden können), Testamentsvollstreckung, Vermögensübertragung unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilsanspruch, Erbvertrag und Vermächtnis. Insbesondere können Sie Herrn Hartung in Anspruch nehmen bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Erbenhaftung (Nachlasshaftung) und beim möglichen Verkauf von Erbteilen. Er vertritt Ihre Interessen als hinterbliebene Angehörige und sichert Ihre Ansprüche.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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