Dieta Baumann

Fachanwältin für Arbeitsrecht und Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Hasenstab & Baumann

Kurzprofil

Die Kanzlei Hasenstab & Baumann in Aschaffenburg besteht seit 2006 als Bürogemeinschaft. Die Kanzleiräume sind in der Auhofstraße 9a, in der Nähe der Hauptbahnhofs und des Finanzamtes und demzufolge einfach zu finden. Im Parkhaus des Elisenpalais sind gute Parkmöglichkeiten vorhanden.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr individuell mit Rechtsanwältin Baumann vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei Hasenstab & Baumann bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Pferderecht, Zivilrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und des Handwerks primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen Internetzugang und einer E-Mailadresse.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dieta Baumann
Auhofstr. 9a
63741 Aschaffenburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (6021) 583847
Telefax
+49 (6021) 583846


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Dieta Baumann wurde in Hagen geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität Konstanz, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Frau Baumann am Landgericht Aschaffenburg. Die Wahlstation verbrachte sie im Landwirtschaftsministerium Sachsen in Dresden.

1996 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Aufgrund ihrer Zulassung zum Oberlandesgericht ist es ihm möglich, auch vor jedem Amts- und Landgericht aufzutreten. Frau Baumann verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Dieta Baumann hat sich unter anderem auf das Pferderecht, Zivilrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht spezialisiert.

Eine besondere Spezialität von Rechtsanwältin Baumann ist das Pferderecht. Sie berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Fragen rund ums Pferd. Insbesondere bei Themen wie beispielsweise Pferdehandel, Gewährleistung und Leistungsstörung nach einem Pferdekauf sowie bei Tierhalterhaftung, Tierhalteverbot, Pfändung von Tieren, Pensionsvertrag, Berittfragen und Tierquälerei steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Durch die jährliche Teilnahme am Pferderechtstag, Deutschlands führendem Pferderechtsforum des Deutschen Anwaltvereins (DAV), ist Frau Baumann immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwältin Baumann Mandate im Allgemeinen Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des Allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt der Juristin. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwältin Baumann für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu ihrem Arbeitsbereich.

Eine weitere Stärke Dieta Baumanns ist das Verkehrsrecht. Dieses erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).

Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwältin Baumann ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.

Seit 2001 ist Dieta Baumann Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2006 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Außerberufliche Engagements

Außerberuflich ist Dieta Baumann kommunalpolitisch in der CSU und Frauen-Union (FU) tätig. Darüber hinaus ist sie an der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Aschaffenburg Dozentin für Arbeitsrecht, insbesondere zum Thema Arbeitsschutz.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de