Auch Fotos aus Gutachten urheberrechtlich geschützt
Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich auch auf in einem Gutachten
enthaltene Fotografien. Daher ist es unzulässig, derartige Fotos ohne Zustimmung des Sachverständigen einzuscannen und in eine Internetbörse einzustellen. Der Auftraggeber des Gutachtens darf dessen Inhalte nur in dem Umfang nutzen, den der Vertragszweck unbedingt erfordert.
Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2007
308 O 730/06
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