Lars Twelmeier LL.M.
Fachgebiete/Charakteristika
Lars Twelmeier, geboren 1976 in Braunschweig, studierte an der Universität Konstanz und der Université de Lausanne in der Schweiz Rechtswissenschaften. Das Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf, Landgerichtsbezirk Kleve, wurde mit dem zweiten Staatsexamen, nach Stationen beim Amtsgericht Geldern, der Staatsanwaltschaft Kleve, dem Wirtschaftsförderungsamt der Stadt Düsseldorf, bei der Anwaltskanzlei Heuvens & Partner und schließlich in der Sozietät MSB — jeweils in Düsseldorf — erfolgreich abgeschlossen.
Parallel zum Referendariat begann Herr Twelmeier ein Masterstudium in Steuerwissenschaften — unter betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und mit internationalem Bezug — an der Universität Münster, um die ganzheitliche Betreuung von Unternehmen gewährleisten zu können. Dieses schloss er 2006 nebenberuflich mit dem Titel LL.M. (Master of Laws) erfolgreich ab. Lars Twelmeier wurde 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Anschluss an eine zweijährige Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer alteingesessenen Anwaltssozietät in Braunschweig erfolgte 2007 die Gründung der eigenen Kanzlei. Rechtsanwalt Twelmeier ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch und Französisch.
Lars Twelmeier ist Mitglied im “Forum Junge Anwälte” des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Rechtsanwaltskammer Braunschweig.
Rechtsanwalt Lars Twelmeier berät und vertritt seine Mandanten im Medienrecht und Internetrecht, Markenrecht und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerstrafrecht sowie bei der Existenzgründung.
Im Internetrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Lars Twelmeier in Bezug auf Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besondere Probleme im Bereich E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser), urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing).
Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit einer Marke zu kennzeichnen, haben Sie die Qual der Wahl zwischen Wortmarken, Bildmarken oder einer Kombination hieraus. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich keine Fehler erlauben. Die Kreativität zur Schöpfung einer schlagkräftigen Marke müssen Sie selbst aufbringen. Haben Sie jedoch den ersten Schritt zur Abgrenzung gegenüber Ihren Mitbewerbern bewältigt, kann Ihnen ein im Markenrecht erfahrener Anwalt sagen, worauf es bei der Gestaltung einer Marke in rechtlicher Hinsicht ankommt. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Rechtsanwalt Lars Twelmeier betreut Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Klageverfahren. Er verfasst Abmahnungen, erwirkt einstweilige Verfügungen und verteidigt Sie bei Inanspruchnahme durch Wettbewerber und Markeninhaber. Im Übrigen prüft er die Zulässigkeit von Markenauftritten, Produktauftritten und Marketingauftritten.
Der Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Bilanzrecht oder Steuerrecht. Zum Beratungsbereich gehören aber auch das Insolvenzrecht sowie Sanierung, Liquidation und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung von GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung, zu Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Gesellschafterversammlung und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer korrekten Beantwortung wie Fragen zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH. Vertrauen Sie bei diesen oder ähnlichen Themen auf Rechtsanwalt Twelmeier.
Der weitere Tätigkeitsschwerpunkt Steuerstrafrecht gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr an Bedeutung. Eine wehrhafte und sachgerechte Verteidigung gegen Tatvorwürfe des Steuerstrafrechts und des Steuerordnungswidrigkeitenrechts ist allein mit Kenntnissen des allgemeinen Strafrechts ebenso wenig gewährleistet wie umgekehrt nur mit steuerlichen Kenntnissen. Das Steuerstrafrecht umfasst ein Grenzgebiet, auf dem sich das Strafrecht und das Steuerrecht überschneiden. Die gegen einen Steuerpflichtigen aufgrund Betriebsprüfungsprüfung oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind meist höchst umstritten und oft zugleich Gegenstand der strafrechtlichen Vorwürfe.
Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Notwendig ist eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Über diese Kompetenzen verfügt Rechtsanwalt Lars Twelmeier und bietet sie seinen Mandanten an.
Als Unternehmensgründer möchte man am liebsten sofort seine Geschäftsidee verwirklichen und mit dem Geschäftsbetrieb beginnen. Zumal die Zeit für Existenzgründungen heute günstig ist: Noch nie gab es so viele staatliche Fördermöglichkeiten und Unterstützungen. Aber mit der Zahl der Neugründungen ist auch die Zahl der Insolvenzen angestiegen. Lassen Sie sich daher bereits vor der Existenzgründung von Lars Twelmeier umfassend beraten.
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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