Karin Körzinger
Kurzprofil
Karin Körzinger ist seit 1984 als Rechtsanwältin tätig. Zu ihrem Mandantenstamm zählen überwiegend Privatleute, aber auch Handwerksbetriebe.
Die Kanzleiräume finden Sie in der Johann-Schüßler-Straße 6. Für Mandanten mit Pkw sind in der Straße ausreichend Parkplätze vorhanden. In direkter Nähe der Kanzlei ist außerdem eine Haltestelle der Buslinie 9.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder direkt mit Frau Körzinger vereinbart werden. Die Termine können nach Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Frau Körzinger ist auch über E-Mail (ra-koerzinger@t-online.de) zu erreichen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Karin Körzinger
- Johann-Schüßler-Str. 6
63864 Aschaffenburg - Glattbach
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (6021) 5829442
- Telefax
- +49 (6021) 5829445

Fachgebiete/Charakteristika
Karin Körzinger wurde 1952 in Aschaffenburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie in Würzburg und auch drei Jahre in Italien Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Frau Körzinger in Aschaffenburg und Würzburg. Die Juristin, seit 1984 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht Englisch, Französisch und Italienisch.
Frau Körzinger hat als Rechtsanwältin den Anspruch, ihren Mandanten eine umfassende Beratung zu bieten. Um dies zu erreichen, ist es für sie von entscheidender Bedeutung, sich Zeit für ihre Mandanten zu nehmen. Denn nur so können die Interessen der Mandantschaft zielgenau herausgearbeitet und mögliche Ansprüche herausgefiltert werden. Dabei ist Rechtsanwältin Karin Körzinger bekannt für ihr persönliches Engagement und ihre Kampfbereitschaft, um die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen.
Rechtsanwältin Karin Körzinger ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen rechtlichen Fragen, die das alltägliche Leben berühren. Sie bearbeitet Mandate aus dem Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Asylrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und dem Allgemeinen Zivilrecht — so zum Beispiel auch, wenn es um Verbraucherverträge geht.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtlichen Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Der schmerzhafte Prozess einer Scheidung wird oft noch schwieriger, wenn Kinder beteiligt sind. Das Wohl des Kindes sollte immer eine entscheidende Rolle einnehmen. Das Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt), das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht für Kinder sind dabei entscheidende Fragen, bei denen Karin Körzinger Ihnen zur Seite steht. Sie hilft Ihnen bei der Gestaltung der Scheidungsregelung und der Vermögensregelung. Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht (Familiengericht) statt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang, das heißt, jedenfalls der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Im Scheidungsverfahren selbst können alle Fragen in einem sogenannten Scheidungsverbund mit geltend gemacht werden (Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs, des Unterhalts, der Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat). In der Regel zwingend und ohne Antrag einer Partei ist dann mit der Scheidung der Versorgungsausgleich zu regeln.
Im Mietrecht übernimmt Rechtsanwältin Körzinger das Mandat für Sie als Mieter. Sie ist Ihnen mit Rat und Tat behilflich bei Streitigkeiten rund um den Mietvertrag, zu einzelnen Klauseln, bei Verzug mit der Mietzinszahlung, beim Mangel der Mietsache. Zu ihren Aufgaben gehören dabei auch die rechtliche Überprüfung von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung oder die Überprüfung einer Kündigung und eines Anspruchs auf Kautionsrückzahlung. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Karin Körzinger gewährleistet. Weit über zehn Jahre war Frau Körzinger auch als Rechtsberaterin für die Mitglieder des Mietervereins Aschaffenburg tätig.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Körzinger ist das Sozialrecht. Zum Sozialrecht gehören alle Angelegenheiten der sozialen Sicherung und der Sozialversicherungssysteme. Frau Körzinger informiert sie speziell bei Fragen auf den Gebieten der Sozialhilfe (SGB II), bei Rentenangelegenheiten, zu Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht. Es kommt leider nicht selten vor, dass Bedarfsberechnungen und Leistungsbescheide von Behörden fehlerhaft sind, und die Not ist dabei oft groß. Sie können sich mit diesen Problemen vertrauensvoll an Frau Körzinger wenden. Bei sämtlichen Auseinandersetzungen mit Sozialbehörden tritt sie engagiert auf, um die entsprechenden Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen.
Auch bei Fragen rund um das Asylrecht ist Rechtsanwältin Körzinger ihre kompetente Ansprechpartnerin.
Im Arbeitsrecht steht Ihnen Frau Körzinger zu den Themen Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage sowie Arbeitszeugnis mit Rat und Tat zur Seite.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


