Steffen Eberhard

Fachgebiete/Charakteristika

Steffen Eberhard wurde 1975 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1996 bis 2001 an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen Rechtswissenschaften. Das sich anschließende Referendariat absolvierte er beim Landgericht in Tübingen mit Stationen bei verschiedenen Kammern des LG Tübingens, welche unter anderem mit Bank- und Kapitalanlagerecht befasst waren, bei der Staatsanwaltschaft Tübingen, dem Regierungspräsidium Tübingen, einer unter anderem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, sowie einem Unternehmen der freien Wirtschaft. Der Jurist, seit Januar 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten, ab dem 01.07.2007 auch vor allen Oberlandesgerichten, auftretungsberechtigt. Im Jahr 2004 absolvierte er erfolgreich den Lehrgang zum Erwerb der Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Arbeitsrecht”, einen Block der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Steuerrecht“, sowie eine Zusatzausbildung im Medien- und Onlinerecht. Herr Eberhard spricht fließend Englisch und gut Französisch. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Steffen Eberhard Mandate aus dem Arbeitsrecht, dem Medien-, Internet und Urheberrecht, dem Verkehrsrecht, sowie dem Arzthaftungsrecht und dem Allgemeinen Zivilrecht.

Eine grobe Gliederung des Arbeitsrechts lässt sich anhand der Begriffe Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht vornehmen. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit denjenigen rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Eberhard sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite beratend und gestaltend zur Verfügung und vertritt diese sowohl gerichtlich, als auch aussergerichtlich. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Eberhard liegt im Internetrecht oder Informationstechnologierecht (IT-Recht). Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind neben dem Wettbewerbsrecht unter anderem das Vertragsrecht der Informationstechnologien — hier gestaltet und prüft Rechtsanwalt Eberhard individuell Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Darüber hinaus bearbeitet Steffen Eberhard Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Er gestaltet Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) und bearbeitet Fälle mit Bezügen zum Kennzeichenrecht. Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen.

Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Bereich wie auch Domainrechtsfragen, Angelegenheiten aus dem Web-Design und das Thema Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.

Rechtsanwalt Eberhard unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Bei der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Rechtsanwalt Eberhard Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Er übernimmt die notwendigen Schritte rund um Gutachten und Reparatur und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Rechtsanwalt Eberhard hat sich darüber hinaus auch auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Bei der Verteidigung geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Eberhard rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Arzthaftungsrecht. Herr Eberhard berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Rechtsanwalt Eberhard übernimmt die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Eberhard beziffert den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für seinen Mandanten durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes und wird Ihnen zum Schadenersatz verhelfen. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird Rechtsanwalt Eberhard einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.

Rechtsanwalt Steffen Eberhard hat sich zudem auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Schadensersatzrecht, Kaufrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die Verträge, die Rechtsanwalt Eberhard für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört gleichermaßen zu seinem Arbeitsbereich. Gerade in der wirtschaftlich angespannten Zeit werden auch Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Rechtsanwalt Eberhard berät schon seit Jahren Insolvenzschuldner zu den Themen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz und stellt diesbezüglich die Anträge.


 

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