Ekkehard Koesling

Fachgebiete/Charakteristika

Ekkehard Koesling wurde 1957 in Duisburg geboren. Nach dem Abitur und der Ableistung seines Wehrdienstes studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen. Sein Referendariat absolvierte er im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war er zunächst in einer Kanzlei in Schwabach tätig, bevor er 1993 nach Hersbruck kam und hier 2002 gemeinsam mit seinem Kollegen Herrn Pemsel eine eigene Kanzlei eröffnete.

Ein Schwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Verkehrsrecht. Vom ADAC Deutschland wird er als Vertragsanwalt für die kostenlose Erstberatung von ADAC-Mitgliledern in verkehrsrechtlichen Fragen empfohlen. Er ist außerdem Mitglied des Automobilclub Hersbruck e.V. im ADAC. Um sich über die aktuelle Rechtsprechung und über Gesetzesänderungen zu informieren und um den regelmäßigen Austausch mit Kollegen zu gewährleisten, ist Herr Koesling Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Er vertritt Unfallbeteiligte, Verursacher oder Geschädigte sowie Versicherungen. In der Regel ist der Unfallverursacher verpflichtet, Schadenersatz für alle Einbußen der Geschädigten zu zahlen. Ist nur das Fahrzeug des Unfallgegners beschädigt worden, umfasst diese Schadensersatzpflicht die Reparaturkosten für den Unfallschaden und gegebenenfalls auch die Kosten für einen Mietwagen. Ist sogar eine Person verletzt worden, sind deren Behandlungskosten und bei langwierigen, schwerwiegenden Beeinträchtigungen auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Herr Koesling betreut Sie außerdem bei Problemen im Ordnungswidrigkeitenrecht. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind das Überfahren einer roten Ampel, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Falschparken. Aber auch für andere Ordnungswidrigkeiten ist er der richtige Ansprechpartner. Bußgelder sind zum Beispiel auch bei einem Arbeitszeitverstoß oder in der Lebensmittelüberwachung vorgesehen. Im Privatrecht kümmert sich der Rechtsanwalt um das gesamte Zivilrecht, hierbei auch um Mietsachen und Pachtsachen. Im Mietrecht vertritt er sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerberaum oder Wohnraum, bei der Landpacht Pächter und Verpächter. Dadurch ist er mit den Argumenten beider Seiten bestens vertraut und kann viele Streitigkeiten im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens friedlich beilegen. Im Mietrecht geht es auf Seiten des Vermieters häufig zunächst darum, einen Mietvertrag zu entwerfen, der seine Bedürfnisse angemessen berücksichtigt und mit den Interessen des Mieters in einen fairen Ausgleich bringt. Da man in der Regel Wohnraum oder Gewerberaum mehrere Jahre nutzt, werden mit der Zeit häufig auch diverse Reparaturen nötig. Ist die Mietsache dadurch nicht im vereinbarten Zustand, liegt ein Mietmangel vor, bei dem der Mieter nach Anzeige beim Vermieter bis zur Behebung zur Minderung der vertraglichen Miete berechtigt ist.

Soll ein Mietverhältnis beendet werden, muss die Kündigung den gesetzlichen Form- und Fristerfordernissen genügen. Häufig ergeben sich bei der Beendigung viele Folgefragen, zum Beispiel, wer die Schönheitsreparaturen durchführen muss. Zieht ein Mieter nicht freiwillig aus, setzt der Anwalt notfalls auch eine Zwangsräumung durch. Ein weiterer Schwerpunkt des Anwaltes ist das Strafrecht. Herr Koesling übernimmt sowohl die Pflichtverteidigung als auch die Wahlverteidigung im Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht. Als Verkehrsrechtler übernimmt er selbstverständlich auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann sich aus der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung eines Menschen bei einem Unfall ergeben oder aus der Entfernung vom Unfallort. Wird man nach dem übermäßigen Genuss von Alkohol am Steuer erwischt, ist das häufig keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr sondern erfüllt als Trunkenheitsfahrt sogar einen Straftatbestand.


 

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Ekkehard Koesling
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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