Jörn Meineke
Kurzprofil
Die Kanzlei Meineke in Göttingen wurde 1996 von Rechtsanwalt Jörn Meineke gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem klein-, mittel- und großständischen Bereich.
Des Weiteren kann die Kanzlei auf Kooperationspartner, wie zum Beispiel in Hamburg, Rostock, Leipzig, sowie fachlich spezialisierte und kompetente Berufsträger in Netzwerken zurückgreifen.
Im Bedarfsfall arbeitet die Kanzlei Meineke gern mit Ihrem jeweiligen Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, ruft sie bei Bedarf entsprechende Dienstleistungen der mit ihr kooperierenden Beratungsunternehmen ab.
Rechtsanwalt Meineke hat sich entschlossen, die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise, was letztlich Ihnen zugute kommt.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Rechtsanwalt Meineke legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.
Die Büroräume der Kanzlei Meineke sind in der Kurzen Geismarstraße 43. Parkplätze finden Sie in der nahegelegenen Tiefgarage der “Kaufpark”-Filiale. Durch die Zentrumsnähe besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Beratungstermine können täglich von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Jörn Meineke
- Kurze-Geismar-Str. 43
37073 Göttingen
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (551) 3035661
- Telefax
- +49 (551) 42890
- Homepage
- http://www.j-meineke.de
Fachgebiete/Charakteristika
Jörn Meineke wurde 1963 in Hildesheim geboren. Nach dem Abitur absolvierte er eine Ausbildung als Bankkaufmann, bevor er die Studien der Rechte an der Universität Göttingen aufnahm. Seine Referendarzeit leistete Herr Meineke in Göttingen, Frankfurt, Berlin und Hamburg. Der Jurist, 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Jörn Meineke korrespondiert auch in Englisch und Italienisch.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Jörn Meineke in zahlreichen Verbänden und Vereinen ehrenamtlich tätig.
Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihm anvertrauten Rechtsfälle liegt Herrn Meineke insbesondere der gute Kontakt zu seinen Mandanten am Herzen. Der Volljurist ist bekannt für das Engagement bei deren Interessensvertretung. Hierzu legt Jörn Meineke bereits beim persönlichen Umgang mit seinen Mandanten den Grundstein. Schnelles Erfassen der Problemfelder, gezielte Anwendung von Lösungsmodellen und ständige Interessensabwägung für den Mandanten sind die Stärken des engagierten Anwalts.
Rechtsanwalt Jörn Meineke berät und vertritt Sie im Bankrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Das Bankrecht und Kapitalanlagerecht regelt sowohl die Projektierung, das öffentliche Angebot und den Vertrieb von Kapitalanlagen als auch die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse. Hierunter fällt auch das Wertpapierhandelsgesetz. Kernstück des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Verbot von Insiderhandelsgeschäften und die Überwachung der Märkte durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Das Gesetz enthält aber auch flankierende Regelungen, die zu einer besseren Transparenz der Kapitalmärkte führen sollen. Hier sind insbesondere die im Verhältnis zum Kunden geltenden Wohlverhaltensregeln zu nennen.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Meineke gehören:
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung
- Einschaltung von Aufsichtsbehörden
- Sammelklagen geschädigter Anleger
- Sicherung von Vermögenswerten bei Kapitalanlagebetrug
- Insiderrecht
- Beratung bei Steuersparmodellen
Rechtsanwalt Meineke berät und vertritt Sie im Miet- und Pachtrecht. Zu seinen Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen Herrn Meinekes gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Meineke Rat holen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Jörn Meinekes ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind dem Juristen die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Gemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Rechtsanwalt Meineke regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:
- Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
- Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
- Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
- Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
- Wer zahlt die Arztkosten?
- Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
- Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
- Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
- Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?
Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Jörn Meineke werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.
Darüber hinaus berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Jörn Meineke als Strafverteidiger im Strafverfahrensrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Machen Sie keine Angaben ohne zumindest vorher anwaltliche Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art “Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (...wer nichts zu verbergen hat, kann ohne Sorgen aussagen...) sind völlig unbegründet. Niemand wird aus der Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.
Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist von wenigen Ausnahmen abgesehen die absolut falsche Reaktion; auch hier gilt: keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Meineke. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit Jörn Meinekes. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement des Rechtsanwalts liefern schließlich die Grundlage für ein erfolgreiches Strafverfahren.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


