Karl-Walter Brücker
Fachgebiete/Charakteristika
Karl Walter Brücker wurde 1953 in Stockum im Oberwesterwald geboren. Er studierte an der Universität zu Bonn Rechtswissenschaften und absolvierte sein Referendariat beim Oberlandesgericht Köln und Landgericht Aachen. Herr Brücker ist seit 1984 Rechtsanwalt und seit dem 30.09.1985 für die Kanzlei tätig. Er ist bei dem Amtsgericht Düren, dem Landgericht Aachen sowie dem Oberlandesgericht Köln zugelassen und vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Karl Walter Brücker bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Vor allem die Ehe mit all ihren Rechtsfolgen steht im Mittelpunkt dieser Materie. So gibt das eheliche Güterrecht Auskunft über die vermögensrechtlichen Folgen von Ehe und Ehescheidung, vor allem über Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Die Fülle höchstrichterlicher Entscheidungen macht das Familienrecht nicht nur in Fragen des Unterhalts und Zugewinnausgleichs zu einem schwer überschaubaren Rechtsgebiet. Den Parteien fällt es daher zunehmend schwer, ihre Interessen zu wahren und Ansprüche effektiv durchzusetzen. Rechtsanwalt Brücker hat langjährige Erfahrung in familienrechtlichen Mandaten und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Sein ausgewiesenes Spezialwissen wird dabei durch ständige Fortbildung aktualisiert.
Im Vertragsrecht berät Sie Herr Brücker bei der Vertragsgestaltung in den unterschiedlichsten Bereichen, so bei Arbeitsvertrag, Mietvertrag, LKaufvertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sein Ziel ist die Gestaltung von klaren und allgemeinverständlichen Vertragswerken mit entsprechender Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Erforderlichenfalls berät und vertritt Sie Karl Walter Brücker bei der Durchsetzung oder Klärung von wechselseitigen vertraglichen Ansprüchen.
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem politischen Spielball geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen. Aus der Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung, Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel Herrn Brückers ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen hierfür auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt er Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Karl-Walter Brücker - Schützenstr. 18
52351 Düren, Rheinl
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2421) 55597-0
- Telefax
- +49 (2421) 10887

- Homepage
- http://www.bauchmueller-buecker.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Karl Walter Brücker ist seit März 2007 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch ein Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab, sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder das dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Karl Walter Brücker möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Karl Walter Brücker ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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