Holger Bauchmüller

Fachgebiete/Charakteristika

Holger Bauchmüller, geboren 1966 in Düren, ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Universität zu Köln Jura und absolvierte sein Referendariat beim Oberlandesgericht Köln. Rechtsanwalt Bauchmüller ist bei dem Amtsgericht Düren, dem Landgericht Aachen sowie dem Oberlandesgericht Köln zugelassen und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt. Er spricht Englisch.

Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um Familienrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht auf Rechtsanwalt Holger Bauchmüller.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht (oder besser: Sozialversicherungsrecht) wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Holger Bauchmüller begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Im Verkehrsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Bauchmüller kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten vom Fahrzeugkauf über Finanzierungsfragen bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht-/Kaskoversicherern und vertritt Sie gegen diese bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat im Fahrerlaubnisrecht (europäischer Führerschein) oder bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Bauchmüller kompetent beraten und betreut.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Holger Bauchmüller
Schützenstr. 18
52351 Düren, Rheinl
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 (2421) 55597-0
Telefax
+49 (2421) 10887
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Homepage
http://www.bauchmueller-buecker.de


 
 

Spezialitäten

Rechtsanwalt Holger Bauchmüller ist seit dem 14.11.2005 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Holger Bauchmüller vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner zu Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.

Holger Bauchmüller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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