Friedhelm Bücker

Fachgebiete/Charakteristika

Friedhelm Bücker, geboren 1948 in Titz, ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte sein Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln am Landgericht Aachen. Rechtsanwalt Bücker ist zugelassen beim Amtsgericht Düren, beim Landgericht Aachen sowie beim Oberlandesgericht Köln und vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Friedhelm Bücker übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Familienrecht.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Auf diesem Gebiet berät und vertritt Friedhelm Bücker Unternehmen und einzelne Arbeitsnehmer. Er gestaltet individuelle Arbeitsverträge zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, berät und vertritt umfassend bei sämtlichen Fragen während der Beschäftigung bis hin zur Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Die soziale Absicherung des Einzelnen auch im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gehört zum System der sozialen Sicherung in Deutschland. Wesentliche Bedeutung in diesem Zusammenhang haben die Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III), aber auch das Recht der Sozialhilfe (SGB XII), die allgemein unter das Sozialrecht gefasst werden. Daneben umfasst das Gebiet Rentenversicherungsrecht (SGB VI) neben den Renten wegen Alters auch solche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes. Relevant in diesem Rahmen ist vor allem die juristische Beratung durch Rechtsanwalt Friedhelm Bücker hinsichtlich der Voraussetzungen des jeweiligen Rentenanspruchs, der Rentenberechnung sowie der Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten. Darüber hinaus beinhaltet das breitgefächerte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, die einzelnen Versorgungsbereiche, die Bereiche der Krankenhausbehandlung und stationären Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Problematik der Heilmittel und Hilfsmittel.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz berät Sie Herr Bücker zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, zur Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • dem Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • der Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • dem Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • zu Ehewohnung und Hausrat

Friedhelm Bücker berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät er Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu rechtsrelevanten Themen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Friedhelm Bücker
Schützenstr. 18
52351 Düren, Rheinl
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2421) 55597-0
Telefax
+49 (2421) 10887
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.bauchmueller-buecker.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Friedhelm Bücker ist Mitglied beim Deutschen Roten Kreuz.

Des Weiteren ist er Träger des Bundesverdienstkreuzes, welches er für seine ehrenamtliche Tätigkeit für behinderte Menschen verliehen bekam. Herr Bücker ist Justitiar diverser bedeutender Einrichtungen wie Donum Vitae e.V., dem Kinderschutzbund, der Lebenshilfe, der Volksbank und der Arbeiterwohlfahrt.

Darüber hinaus ist Herr Bücker seit 1992 Vorsitzender des Schiedsgerichts des Regierungsbezirks Köln der Arbeiterwohlfahrt.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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