Dr. Klaus Oberndorfer
Fachgebiete/Charakteristika
Klaus Oberndorfer wurde 1972 in Linz geboren. Er studierte an der Universität Wien Jus. Die darauffolgende Gerichtspraxis verbrachte er in Wien und Linz. Im Anschluss daran war der Jurist 1996 als Mitarbeiter des österreichischen Richters Dr. Jann am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg tätig. Herr Oberndorfer wurde 1999 zum Thema “Die Elektrizitätswirtschaftsordnung vor den Anforderungen des europäischen Elektrizitäts-Binnenmarktes” an der Universität Wien zum Doktor der Rechte promoviert. Die Eintragung als Rechtsanwalt erfolgte 2001. Rechtsanwalt Dr. Klaus Oberndorfer ist an allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie am Obersten Gerichtshof (OGH) vertretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Oberndorfer ist Ihr Ansprechpartner bei Problemen aus den Bereichen Öffentliches Recht, insbesondere Energierecht, Umweltrecht, und Recht des öffentlichen Personennahverkehrs — ÖPNV, Gesellschaftsrecht (insbesondere Privatstiftungsrecht), Kartellrecht und Vergaberecht.
Einen Schwerpunkt setzt Dr. Klaus Oberndorfer unter anderem auf das österreichische und europäische Kartellrecht. Im Vordergrund steht die kartellrechtliche Beratung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrollverfahren) und bei der vertraglichen Gestaltung von wettbewerbsbeschränkenden Abreden. Rechtsanwalt Dr. Klaus Oberndorfer vertritt Ihr Unternehmen dabei vor Kartellbehörden und der Europäischen Kommission sowie vor den Kartellgerichten, insbesondere bei Verfügungen der Kartellbehörden und bei kartellrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, wie beispielsweise bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. Klaus Oberndorfer - Landstraße 9
4020 Linz
Oberösterreich
Deutschland
- Telefon
- +43 (732) 7716530
- Telefax
- +43 (732) 77165318
- Homepage
- http://www.bom.at
Spezialitäten
Dr. Klaus Oberndorfer spezialisierte sich auf das Energierecht. Durch die Neuregelung des österreichischen Elektrizitäts- und Gaswirtschaftsrechts sehen sich die alteingesessenen Energieunternehmen einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Die Nutzung der Netze wird in zunehmenden Maße (insbesondere die Systemnutzungstarife, beispielsweise über Benchmarking-Analysen etc) reguliert. Neue Anbieter und Dienstleister betreten regelmäßig den Energiemarkt. Die Kunden werden allseits umworben. Der Markt wird von einer Regulierungsbehörde (Energie-Control-GmbH) überwacht. Rechtsanwalt Dr. Oberndorfer bietet hier eine schnelle und umfangreiche Bearbeitung der Mandate. Er hat insbesondere umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmensfusionen („M&A“) im Energiebereich. Ansonsten werden Energieunternehmen umfassend in Fragen der Erzeugung (beispielsweise Genehmigungsverfahren für Kraftwerke), Handel (zum Beispiel Gestaltung von Stromlieferverträgen), Vertrieb (insbesondere Fragen des Wettbewerbsrechts) und Netz (beispielsweise Unbundling, Systemnutzungstarife) beraten, darunter vor allem auch gegenüber der Regulierungsbehörde. Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst. Energiegroßabnehmer werden im Geschäftsverkehr mit Energielieferanten bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Vertragsänderung, Vertragsdurchsetzung und Vertragsbeendigung unterstützt. Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung gemäß dem Ökostromgesetz, insbesondere die Beratung von Ökostromerzeugern in Bezug auf die Förderungen nach diesem Gesetz, gehören ebenfalls zu seiner Tätigkeit.
In Österreich existieren mittlerweile nahezu 2.900 Privatstiftungen. Die Motivation der Stifter (Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Steuerrecht) ist so vielgestaltig wie das Wirken der Stiftungen. Die anwaltliche Beratung durch Dr. Klaus Oberndorfer in diesen Themenfeldern geht über das Wissen in den rechtlich relevanten Bereichen (Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftungsrecht, Steuerrecht) hinaus. Dr. Oberndorfer trägt in seiner Beratung den individuellen Wünschen der Stifter Rechnung durch eine maßgeschneiderte Stiftungskonzeption hinsichtlich folgender Themen: Ausgestaltung der Stiftungsurkunde (in Bezug auf die Organe, den Stiftungszweck, die Vermögenswidmung etc), substanzerhaltende Geldanlage, optimierte Einbringung von Stiftungsvermögen, erbrechtliche Vorgaben, steuerliche Vorteile und deren optimierte Ausschöpfung und letztlich auch die rechtliche Adaptierung der Stiftungen infolge oberstgerichtlicher Judikatur und Gesetzesänderungen. Dr. Oberndorfer betreut nicht nur Privatstiftungen rechtlich, sondern ist auch selbst operativ in Privatstiftungen als Stiftungsvorstand tätig.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Vergaberecht dar. Rechtsanwalt Dr. Klaus Oberndorfer begleitet Bieter wie öffentliche Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und führt — soweit erforderlich — die Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekontrollsenaten durch. Selbstverständlich schließt seine vergaberechtliche Beratung auch die Anfertigung umfangreicher Gutachten (insbesondere zur Fragen der „Inhouse-Vergabe“, also wichtiger Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts) sowie die Erarbeitung komplexer vertraglicher Regelungen und die Führung der Vertragsverhandlungen mit ein.
Publikationen
- Die Bedeutung der EuGH-Urteile über die Stromimport- und Stromexportmonopole für die Auslegung des Art. 90 Abs. 2 EGV und für den Elektrizitätsbinnenmarkt, JBl 1999, S. 575 ff.
- Aktuelle Fragen des ElWOG im Lichte des Gemeinschaftsrechts, in: Hauer (Hrsg.), Aktuelle Fragen des Energierechts 2002 (2002), S. 63 ff.
- Zur Unterscheidung der Auswirkung von “Altanlagen” und “Neuanlagen” im Ökostromgesetz auf Biomasseanlagen, ÖZW 2004, S. 83 ff.
- Zur Zulässigkeit einer Abfindungsgarantie zugunsten eines atypisch stillen Gesellschafters, RdW 2005, S. 476 ff.
- Zum Ausschluss der (außer-)ordentlichen Kündigung von Genussrechten, ÖBA 2006, S. 813 ff
- derzeit Arbeit an einem Kommentar zum Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Dr. Klaus Oberndorfer ist Vorstand einer Privatstiftung.
Er entspannt beim Tennis, Laufen und Skifahren.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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