Dr. Ludwig Beurle
Fachgebiete/Charakteristika
Ludwig Beurle wurde 1957 in Linz geboren. Nach dem Studium der Rechte an den Universitäten Wien und Innsbruck absolvierte er die anschließende Gerichtspraxis in Innsbruck und Linz. Darauf folgte die Rechtsanwaltsausbildung in dieser Kanzlei in Linz und in einer führenden Wirtschaftskanzlei in Wien. Dr. Ludwig Beurle wurde 1985 als Rechtsanwalt eingetragen. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Ludwig Beurle betreut seine Klienten insbesondere im Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht bzw. Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Enteignungsrecht und Immobilienrecht. Dabei kann der Mandant auf eine effiziente Verhandlungsführung und auf die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.
Ein Schwerpunkt von Dr. Ludwig Beurle liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragsgestaltung und die Folgen von Vertragsverletzungen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die rechtlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Dr. Beurle hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, diese allerdings ist begrenzt durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also den Ehegatten und die nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Dieser hat zum Beispiel das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ludwig Beurle in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ludwig Beurle mit Rat und Tat zur Seite. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter und Hausverwalter wissen seinen Rat zu schätzen. Durch das Immobilienrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Herrn Beurle vorbereitet. Für Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit Liegenschaften sowie für das Wohnungseigentum gelten spezielle Bestimmungen. Größte Bedeutung kommt dem Grundbuch zu. Wenn Sie ein immobilienrechtliches Problem haben, setzen Sie sich mit Rechtsanwalt Dr. Beurle in Verbindung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Dr. Ludwig Beurle - Landstraße 9
4020 Linz
Oberösterreich
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Spezialitäten
Das Gesellschafts- und Handelsrecht bzw. Unternehmensrecht ist traditionell ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Beurle. Seine umfassende Beratungstätigkeit beginnt mit allen Rechtsfragen bei der Gründung von Unternehmen und reicht über sämtliche Kapitalmaßnahmen bis hin zu Umstrukturierungen und möglichen Liquidationsverfahren. Hier spielen auch Nachfolgeregelungen bei Familiengesellschaften eine bedeutende Rolle — ganz gleich, ob es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt.
Zu diesem Bereich zählt auch das immer wichtiger werdende Aktienrecht — insbesondere bei der Gründung einer oder der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, bei Aktienübertragung sowie bei der Vorbereitung und Begleitung einer Hauptversammlung. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft oder von im Inland tätigen Gesellschaften ausländischen Rechts steht Ihnen Dr. Beurle mit Rat und Tat zur Seite.
Beim Handelsrecht, neu Unternehmensrecht genannt, liegt der beratende und gerichtliche Fokus auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Handelskäufen wie beispielsweise dem Recht der Gewährleistung und der Produkthaftung.
Da das Gesellschafts- und Handelsrecht bzw. Unternehmensrecht oftmals die Schnittstelle für andere Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Steuerrecht oder das Arbeitsrecht ist, arbeiten die Juristen der Kanzlei bei komplexeren Sachverhalten zusammen.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Dr. Beurle ist Vorsitzender des Aufsichtsrates eines Großindustrie-Unternehmens in der Getränkebranche und Mitglied des Aufsichtsrates einer börsenotierten Bank.
Außerdem engagiert er sich im Rotary-Club, für die evangelische Diakonie und in der evangelischen Gemeinde Linz.
Der Jurist ist sportlich aktiv. Er segelt, spielt Golf, fährt Ski und geht Bergsteigen.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


