Dr. Hans Oberndorfer

Fachgebiete/Charakteristika

Hans Oberndorfer, geboren 1932 in Kirchdorf an der Krems, studierte nach der Matura an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das Gerichtsjahr im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er in Linz, die anschließende Rechtsanwaltsausbildung in dieser Kanzlei. Dr. Hans Oberndorfer wurde am 02.01.1963 als Rechtsanwalt eingetragen und ist an allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Obersten Gerichtshof vertretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer übernimmt Mandate aus den Bereichen Öffentliches Recht (Gewerberecht, Energierecht und Umweltrecht), Handelsrecht bzw. Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht, Transportrecht, Liegenschaftsrecht, Erbrecht, Schiedsgerichtsbarkeit und Enteignungsrecht. Im Übrigen ist er als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren tätig.

Das Öffentliche Recht umfasst die Gebiete Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht. Im Verfassungsrecht geht es vorwiegend um die Prüfung der Verletzung von Grundrechten, aber auch um die sonstigen Verfassungsvorschriften.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Staat Österreich, Bundesland Oberösterreich, Stadt oder Gemeinde. Das Umweltrecht als Sammelbegriff für eine größere Zahl von Teilrechtsgebieten zielt darauf ab, dem Menschen eine Umwelt zu sichern, die ihm ein gesundes Leben und ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Zum Umweltrecht gehören deshalb Bereiche wie das Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht oder Abfallrecht. Gerade im Umweltrecht überschreiten die Probleme häufig aber auch die genannten Teilrechtsgebiete, so dass hier von Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer übergreifende Kenntnisse erwartet werden dürfen, vor allem auch zum Schutz der Unternehmer vor überzogenen Maßnahmen der Behörden. Dies betrifft dann vor allem Betriebsanlagen und Baubewilligungen und steht auch in Zusammenhang mit Raumordnung, Flächenwidmung und Bebauungsplänen.

Einen wichtigen Bereich stellt auch das Energierecht dar. Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer bereitet hier beispielsweise die Genehmigung der Anlagen vor und erarbeitet die entsprechenden Bauverträge sowie die Einspeisungsverträge. Darüber hinaus berät er beim Abschluss oder der Auflösung von Energievertrag und Wärmelieferungsvertrag.

Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen eines Menschen nach seinem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können letztgenannte den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten. Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen.

Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Rechtsanwalt Dr. Hans Oberndorfer berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Problemvarianten: Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Hans Oberndorfer
Landstraße 9
4020 Linz
Oberösterreich
Deutschland

Telefon
+43 (732) 7716530
Telefax
+43 (732) 77165318
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.bom.at


 
 

Spezialitäten

Das Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht stellt einen Schwerpunkt von Dr. Hans Oberndorfer dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung, insbesondere durch Servitut und Reallast, oder Teilung und sonstige Fragen zum Grundbuch geht, Herr Dr. Oberndorfer verfügt über weitreichende Erfahrungen. Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilie, Superädifikat und dergleichen geregelt. Auch das Baurecht ist als Gestaltungsvariante zu berücksichtigen. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwalt Oberndorfer vorbereitet und Liegenschaftstransaktionen betreut und grundbücherlich durchgeführt.

Herr Oberndorfer berät inländische und ausländische Unternehmen von der Gründung bis zur allfälligen Liquidation in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen und unterstützt sie insbesondere bei handelsrechtlichen bzw. unternehmensrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit. Der Jurist berät Sie bei der Auswahl der Gesellschaftsform auch unter Berücksichtigung von Haftungsfragen als Gesellschafter oder Geschäftsführer. Neben der Unterstützung bei unterschiedlichsten Transaktionen betreut er seine Mandanten selbstverständlich auch auf einer laufenden Basis in vertriebsrechtlichen Bereichen, bei der Gestaltung des Verhältnisses zu Geschäftspartnern, Lieferanten und Abnehmern, Handelsvertretern und Franchisepartnern, bei der Optimierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Handhabung von Handelsbräuchen. Überdies berät der Jurist auch gerne bei der Kapitalaufbringung, der Finanzierung sowie bei Leasing und Factoringvertrag.

Außerberufliche Engagements

Der Jurist sucht beim Bergwandern und Skifahren Entspannung.

Mitgliedschaften:

  • Deutsch-Österreichisch-Schweizerisch-Liechtensteinische Anwaltsvereinigung “DACH”
  • Österreichische verwaltungswissenschaftliche Gesellschaft (ÖVG)
  • Lions-Club Linz-Nibelungen
  • vormals Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, jahrelang als Präsident

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

417 Zugriffe seit dem 28.04.2007