Alexander Kiefer

Fachgebiete/Charakteristika

Alexander Kiefer wurde 1975 in Köln geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechte an der Universität Mannheim. Während seines Studiums arbeitete Herr Kiefer sechs Jahre lang im kaufmännischen Bereich eines im Messebereich tätigen Unternehmens. Den Dienst als Rechtsreferendar leistete er im Landgerichtsbezirk Frankenthal. Herr Kiefer wurde im Februar 2007 zur Anwaltschaft zugelassen und ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Alexander Kiefer berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner etwaige Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Alexander Kiefer erstreckt sich im Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Personalräten — außergerichtlich beratend und prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mietrückstand, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahme müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.

Der Wohnungseigentümer in der Eigentümergemeinschaft ist nicht nur Eigentümer seiner Wohnung. Er ist zusätzlich zu einem Bruchteil zusammen mit den anderen Wohnungseigentümern Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums (Grundstück und Außengebäudeteile et cetera) und damit rechtlich fest eingebunden in die Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Alexander Kiefer hilft Ihnen bei Schwierigkeiten mit anderen Miteigentümern oder der Hausverwaltung. Er prüft für Sie Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen, setzt Ihre Rechte aus Gemeinschaftsordnung und Teilungsordnung durch. Des Weiteren berät und vertritt Herr Kiefer WEG-Verwalter und die von diesen verwaltete Eigentümergemeinschaften, zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Wohngeldabrechnung
  • Instandhaltungsmaßnahme und Instandsetzungsmaßnahme
  • Unterbindung unzulässiger Nutzungen, zum Beispiel Gewerbebetrieb in Wohnungen
  • Entfernung unzulässiger baulicher Veränderungen (z. B. Balkonverglasung)
  • Hausgeldinkasso, gegebenenfalls mit Durchsetzung einer Versorgungssperre
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Alexander Kiefers liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Gebiet wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Alexander Kiefer hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Kiefers bildet schließlich das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Um diesen zu vermeiden empfiehlt sich die Beratung eines Rechtsanwalts bereits vor der notwenigen Korrespondenz mit der haftenden Versicherung in Anspruch zu nehmen. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind als Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten dem Umfang der Eintrittspflicht entsprechend von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut.

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf: Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Alexander Kiefer beraten und vertreten.

Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Alexander Kiefer kompetent beraten und betreut.

Herr Rechtsanwalt Kiefer ist Mitglied im DAV.


 

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