Peter Jäger

Fachgebiete/Charakteristika

Peter Jäger wurde 1966 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Nach dem Abitur studierte er an den Universitäten Heidelberg und Mainz Rechtswissenschaften. Seine Referendarausbildung leistete Herr Jäger im Landgerichtsbezirk Frankenthal ab. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1997. Vor der Gründung der Kanzlei war Herr Jäger zunächst von 1997 bis 1999 als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei tätig. Seit 1999 ist er auch Syndikusanwalt eines bedeutenden regionalen Kreditinstitutes. Peter Jäger ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtanwalt Peter Jäger berät und vertritt seine Mandanten im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Bankrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Forderungseinzug (Inkasso). Herr Jäger ist Mitglied und Vorsitzender verschiedener Gläubigerausschüsse, im Rahmen auch größerer Insolvenzverfahren.

Peter Jäger ist auf das Bankrecht spezialisiert. Zu diesem Rechtsgebiet gehören u. a. Beratungen und Prozessvertretungen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten wie Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung, Wertpapiergeschäft — sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihe —, Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und die Verwertung von mobilen Sicherheiten.

Da sowohl Einzelunternehmer als auch mittelständische und große Unternehmen Herrn Jäger mit ihrer Vertretung beauftragen, bilden das Wirtschaftsrecht und das Handelsrecht sowie Fragen des Insolvenzrechts einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Rechtsanwalt Jäger steht den Unternehmen und Banken als Berater für die täglichen Rechtsfragen kosteneffektiv zur Seite. Bei der Beratung zeichnet er sich durch die flexible Zusammenarbeit mit allen internen Unternehmensabteilungen aus. Ausgehend vom jeweiligen Beratungsbedarf stellt Herr Jäger seinen Mandanten neben seinem Spezialwissen und seiner Prozesserfahrung auch seine flexible Arbeitskapazität zur Verfügung.

Die Insolvenzwelle der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die Zahlungsmoral der Kunden zurückgegangen ist. Dies kann bei vielen mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben zu finanziellen Engpässen führen. Die Erfahrung im Inkassobereich zeigt, dass bei Einschaltung eines Rechtsanwalts in der Regel zwischen 70 bis 90 Prozent der Forderungen außergerichtlich — also ohne Mahnverfahren oder Klageverfahren — beigetrieben werden können. Inkasso durch Rechtsanwalt Jäger bringt mehr als die sogenannten Inkassodienste. Denn sobald der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung erhebt, ist ohnehin meist der Anwalt als Fachmann gefragt. Rechtsanwalt Peter Jäger verschafft sich zudem durch ausführliche Gespräche mit Buchhaltung und Geschäftsführung der Mandanten einen Überblick über die betrieblichen Besonderheiten und kann in vielen Fällen bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung und Formulierung der AGB entscheidende Weichen für die spätere erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung der Forderungen stellen. Natürlich prüft er auch im Vorfeld die Bonität der Vertragspartner und Kunden bei den bekannten Instituten und klärt die richtigen Firmenbezeichnungen durch Anfrage beim Zentralen Handelsregister. Erfolgversprechend sind vielfach auch bei Handwerkern und Bauunternehmungen flankierende Maßnahmen nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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