Mag. Stephan Zinterhof

Anwaltskanzlei

Kurzprofil

Rechtsanwalt Mag. Stephan Zinterhof gründete seine Einzelkanzlei im Oktober 2006. Die Büroräume liegen in der Innenstadt von Wien im ersten Bezirk. In der Nähe des Bürogebäudes sind die Alte Börse, der Verwaltungsgerichtshof und das Verfassungsgericht. Mandanten können in der Parkgarage „Concordiaplatz“ parken, die cirka zwei Minuten von der Kanzlei entfernt ist. Die Zufahrt zu dieser Garage ist über die Börsegasse möglich. Weiters befinden sich Parkgaragen in der Gonzagagasse sowie am Franz Josefs-Kai.

Durch die zentrale Lage besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Bitte benutzen Sie die U-Bahnstation „Schottenring“.

Termine können montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Mag. Zinterhof vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich auch Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

Kontakt

Mag. Stephan Zinterhof
Rudolfsplatz 3/8
1010 Wien
Wien
Österreich

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+43 01-5323020
Telefax
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http://www.ra-zinterhof.com

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Mag. Stephan Zinterhof, Jahrgang 1974, studierte nach der Matura an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Die anschließende fünfjährige Konzipientenzeit verbrachte er in einer Wirtschaftskanzlei im ersten Wiener Bezirk. Magister Zinterhof spricht fließend Englisch. Seit Januar 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Die Tätigkeitsfelder von RA Mag. Stephan Zinterhof liegen im Erbrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Inkassowesen.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Magister Stephan Zinterhof berät Sie in allen Angelegenheiten rund um Testament, Pflichtteil, Legat, Enterbung sowie sonstigen Fragen zum Nachlassverfahren. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Sowohl bei der Gestaltung letzwilliger Verfügungen wie zB . Testament oder Erbvertrag, als auch im Zusammenhang mit der Vertretung von Erben, Legataren und Pflichtteilsberechtigten im Verlassenschaftsverfahren steht Mag. Zinterhof Ihnen zur Verfügung.

Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Mag. Stephan Zinterhof hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er beim Mieter geltend machen kann. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mangel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermeiden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung — bis hin zur Zwangsvollstreckung — gefragt. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an RA Mag. Stephan Zinterhof.

Im Handelsrecht berät und vertritt Magister Zinterhof in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Es erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Gesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei Herr Mag. Zinterhof hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Mag. Stephan Zinterhof Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter haftungs- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OG-Recht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.

Schließlich ist Herr Mag. Zinterhof auch im Bereich Inkasso für Sie tätig. Er vertritt seine Mandanten, Privatleute und Firmen, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen. Hier kommt es insbesondere darauf an, dass die erwirkten Titel auch in der anschließenden Zwangsvollstreckung mit allen Mitteln, die das Zwangsvollstreckungsrecht bietet, durchgesetzt werden. Im Insolvenzfall ( Konkurs, Ausgleich ) können durch RA Mag. Zinterhof Forderungsanmeldung und Geltendmachung von Aussonderungsansprüchen im Insolvenzverfahren vorgenommen werden.

Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)

Nähere Infos unter www.oerak.at