Wolf Graeter
Kurzprofil
Herr Rechtsanwalt Wolf Graeter gründete seine Einzelkanzlei 2001 und betreut überwiegend Privatleute sowie kleinere Handwerksfirmen und mittelständische Unternehmen.
Die Büroräume der Kanzlei Graeter liegen in der Vaihinger Innenstadt im Gebäude der "Oberen Apotheke" gegenüber dem Rathaus. Den Mandanten stehen im nahe gelegenen Parkhaus "Köpfwiesen“ die Stellplätze mit den Nummern 71 und 87 kostenfrei zur Verfügung. Circa dreihundert Meter entfernt ist die zentrale Bushaltestelle von Vaihingen, die den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr von Stuttgart sichert.
Die Kanzlei hat täglich von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie am Montag, Mittwoch und Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Donnerstags ist das Büro bis 19.30 Uhr für Sie geöffnet. Auch außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten bis zu einem im Umkreis von circa dreißig Kilometern möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Wolf Graeter - Marktplatz 13
71665 Vaihingen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7042) 917702
- Telefax
- +49 (7042) 917703
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Rechtsanwalt Graeter, geboren 1968 in Stuttgart, absolvierte sein Studium der Rechte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er am Landgericht Stuttgart. Herr Rechtsanwalt Graeter wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei war er von 1999 bis 2001 als Rechtsanwalt im Rahmen eines Kanzleiverbundes in Karlsruhe, Halle, Berlin und Dresden tätig. Herr Graeter spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch. Herr Rechtsanwalt Graeter ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Herr Rechtsanwalt Graeter bearbeitet hauptsächlich Ihre Mandate in den Tätigkeitsschwerpunkten des Verkehrsrechts, Familienrechts und Arbeitsrechts sowie Interessenschwerpunkten des Erb- und Mietrechts.
Neben dem Verkehrsrecht liegt ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit auch beim Familienrecht und Arbeitsrecht.
Im Familienrecht sind neben den finanziellen Aspekten oft auch die menschlichen Aspekte mit von entscheidender Bedeutung, da häufig auch Kinder vorhanden sind, die in die Auseinandersetzung mit hineingezogen werden. Hier hat es sich Herr Rechtsanwalt Graeter auch zur Aufgabe gemacht, eine vertrauensvolle und stimmige Beratung anzubieten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hierbei werden aber auch die weiteren Aspekt der Mandantin oder dem Mandanten aufgezeigt.
Bei der Eheschließung wird von vielen Paaren noch kein Gedanke darauf verschwendet, dass es zu einem Ende der Zuneigung und Ehe kommen könnte. Was dies für Folgen für die Ehepartner haben kann, ist dabei vielen nicht erkennbar. Neben der Frage des Unterhaltes für den Partner oder die Kinder ist auch die Frage der Vermögensaufteilung oder der Sorge für die gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen. Durch den Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages können aber die Folgen für den Fall einer Trennung oder Scheidung bereits vorher ausgehandelt und vereinbart werden. Herr Rechtsanwalt Graeter kann Sie bei Bedarf in diesen oder ähnlichen Situationen beraten und vertreten.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts treten häufig Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf. Hier berät und betreut Herr Rechtsanwalt Graeter sowohl kleinere Handwerksfirmen als auch mittelständische Unternehmen auf Arbeitgeber- sowie Privatleute auf Arbeitnehmerseite. Besonders auf Arbeitgeberseite ist dabei schon im Vorfeld einer Kündigung fachmännische Beratung angezeigt. Hierzu gehören auch die Problemkreise der Abmahnung, der Zeugniserteilung, des Lohnes sowie des Urlaubs und der Arbeitspapiere. Weiter sind von Interesse die Fragen der Teilzeit und Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Immer mehr geraten auch Fragen zum Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen in den Mittelpunkt, die in jedem Fall von Seiten der Arbeitnehmer einer genauen Überprüfung unterzogen werden sollten. Auch hier finden Sie in Herrn Rechtsanwalt Graeter einen kompetenten Ansprechpartner.
Das Erbrecht behandelt den gesamten Aspekt der rechtlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen. Es bestimmt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und vor allem Pflichten demjenigen daraus erwachsen. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und auch Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringende Erbschaftssteuer nehmen. Dies ist besonders im Rahmen einer Unternehmensnachfolge relevant.
Herr Rechtsanwalt Graeter berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen. Hierbei sind verschiedene Varianten denkbar, die auf den jeweiligen Einzelfall durch Herrn Rechtsanwalt Graeter speziell zugeschnitten werden können.
Das Mietrecht regelt die Verhältnisse an Wohnungen und Geschäftsräumen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kündigung der Räume und die Abwehr, die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Berechnung der Kündigungsfristen, die Regelungen im Mietvertrag/Pachtvertrag, die Geltendmachung der Mietminderung oder Mieterhöhung. Hier ist Herr Rechtsanwalt Graeter ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Spezialitäten
Im Verkehrsrecht sind neben der Regulierung der zivilrechtlichen Ansprüche aus Verkehrsunfällen auch die gesamte Problematik der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowie die Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen rund um den „Autokauf“ und die Forderungen gegen die eigenen Versicherungen enthalten.
Die aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden können meist gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Es stellt sich dabei aber die Frage, welche Positionen Sie als Schaden geltend machen können und ob Sie den Ihnen entstandenen Schaden komplett ersetzt verlangen können. Die gegnerische Versicherung wird Sie nicht darauf aufmerksam machen, dass Sie mehr ersetzt verlangen können. Von den Versicherungen werden eher Abzüge vorgenommen werden. Diese könnten sich zum Beispiel aus einer Betriebsgefahr und über ein Mitverschulden ergeben. Geben Sie sich deshalb keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden.
Auch ist zu beachten, dass verschiedene Schadenspositionen nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ersetzt verlangt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die Anmietung eines Mietwagens. Hier können sich im Rahmen der Regulierung Probleme ergeben, wenn zum Beispiel ein Mietwagen im Unfallersatztarif angemietet wurde, da dieser üblicherweise deutlich höher ausfällt wie der vergleichbare Normaltarif. Ob dies Ihrer Werkstatt bekannt ist und ob diese Sie darauf aufmerksam macht, ist ebenso fraglich.
In jedem Fall sollte deshalb bei einem Verkehrsunfall sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Herr Rechtsanwalt Graeter kann dann zum einen gegenüber der gegnerischen Versicherung die realistischen Schadensersatzpositionen geltend machen und zum anderen Sie auch in der sonstigen Behandlung des Unfalles beraten.
Selbst wenn Sie ein Mitverschulden am Unfall tragen, kann über eine Regulierung mit der eigenen Vollkaskoversicherung und Geltendmachung des Restschadens gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Quotenvorrechts möglicherweise der Ihnen entstandene Schaden minimiert werden.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion.
Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in Strafsachen in diesen Fällen. Im Rahmen der Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten besteht sogar bei einer vorsätzlichen Begehung Versicherungsschutz durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Herr Rechtsanwalt Graeter vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Verkehrsstrafsachen.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


