Dr. Rudolf Stiehl
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl, von Dr. Rudolf Friedrich Stiehl (verstorben) in den 50er-Jahren gegründet, bietet seit 50 Jahren fachlich kompetente Beratung, Rechtsverfolgung und -verteidigung. Die Fortführung der Kanzlei in der (bald) dritten Generation ermöglicht die Verbindung jahrzehntelanger Erfahrung mit neuen Ideen, um dem Anforderungsprofil einer modernen Rechtsanwaltskanzlei gerecht zu werden. Das Kanzleiteam um Dr. Rudolf C. Stiehl wird verstärkt durch die Juristen Dr. Geraldine Stiehl und Dr. Roman Keltner. Das Sekretariat betreuen Fr. Hufnagl und Fr. Zimmel.Die “Größe” der Kanzlei steht für den persönlichen Kontakt mit den Mandanten und garantiert die umfassende und kontinuierliche Wahrung Ihrer Interessen. Dies macht die Kanzlei zu einem zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wegbegleiter in rechtlichen Belangen. Zum Mandantenstamm gehören Private bzw. Konsumenten, wie auch Klein- und Mittelunternehmen.
Die Verteilung der Mandate unter den Juristen erfolgt nach den Präferenzen der Klienten und nach Fachgebieten. Spezialisierung auf bestimmte Problemfelder ist in Hinblick auf den Umfang der Rechtsvorschriften in der heutigen rechtsanwaltlichen Tätigkeit unerlässlich, und steht auch in der Rechtsanwaltkanzlei Dr. Stiehl im Vordergrund.
Des Weiteren kann die Kanzlei auf ständige Kooperationspartner wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und andere fachlich spezialisierte und kompetente Berufsträger in Netzwerken zurückgreifen. Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Dr. Stiehl auch gern mit Ihrem Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zusammen.
Für die Ausstattung der Kanzlei ist die Kombination aus Altbewährtem und Modernem charakteristisch, die Technik entspricht dem neuesten Stand. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl legt Wert auf aktuelle fachliterarische Ausstattung, ständige Weiterbildung und moderne EDV-Möglichkeiten.
Die Büroräume der Kanzlei befinden sich im Zentrum von Wien, in unmittelbarer Nähe des berühmten Hotel Sacher, der Albertina und der Wiener Staatsoper. Die optimale Erreichbarkeit ist sowohl mit dem PKW (Operngarage in Gehdistanz), als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahnlinien 1, 2, 3 und 4, Ringwagen, etc.) gewährleistet.
Besprechungstermine können täglich von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden, und sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort am Sitz des Mandanten möglich.
Gerne setzt sich die Kanzlei Dr. Stiehl mit Ihrem Problem im Rahmen einer ersten unentgeltlichen anwaltlichen Auskunft auseinander. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um einen kostenlosen, unverbindlichen Online-Service der Kanzlei. Durch Ihre Anfrage wird weder ein Auftrag noch ein anderes Vertragsverhältnis begründet.
Das Juristenteam der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl korrespondiert auch in Englisch, Spanisch und Französisch.
Kontakt
- Dr. Rudolf Stiehl
- Führichgasse 6
1010 Wien
Wien
Österreich
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +43 (1) 5128718
- Telefax
- +43 (1) 512872920
- Homepage
- http://www.stiehl.at
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Rudolf Christian Stiehl wurde 1951 in Wien geboren. Nach der Matura begann er sein Jusstudium an der dortigen Universität, und legte nach dem Staatsexamen sein Gerichtsjahr in Wien ab. Der Jurist, 1985 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen österreichischen Behörden, daher auch vor Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten sowie dem Obersten Gerichtshof vertretungsberechtigt.Von 1994 bis 2002 war RA Dr. Stiehl Geschäftsführer der Gebrüder Weiss Verwaltungsgesellschaft, seit 2002 gehört er dem Aufsichtsrat der Gebrüder Weiss Holding AG an.
Rechtsanwalt Dr. Stiehl kann auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Rechtsanwalt Dr. Stiehl unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwalts, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.
Die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl beraten und vertreten Sie vorrangig im Vertragsrecht, allgemeinen Privatrecht, Konsumentenschutzrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht (Markenrecht, Urheberrecht), Medienrecht und Informationsrecht, Internetrecht (Domainrecht, E-Commerce-Recht), Baurecht, Immobilienrecht (Bauträgervertragsrecht), Wohnrecht, Mietrecht (Bestandrecht), Unternehmensrecht (Handelsrecht), Gesellschaftsrecht, Familienrecht (Obsorge, Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Ehewohnung) und im Vereinsrecht.
Zu den Fachgebieten im Einzelnen:
Vertragsrecht
Neben Standardverträgen und einfachen Vertragsmustern bietet die Kanzlei Dr. Stiehl selbstverständlich auch individuell maßgeschneiderte Verträge, die höchsten Anforderungen gerecht werden. Oft sind mehrere Entwürfe nötig, bis die optimale Lösung gefunden ist, worauf die Juristen besonderen Wert legen.
Verfasst werden alle Arten von Verträgen und Vereinbarungen, Kaufverträge, Bauträgerverträge, Dienstverträge, Mietverträge, Gesellschafts-, Syndikats-, Handelsvertreterverträge, immaterialgüterrechtliche Lizenzvereinbarungen, letztwillige Verfügungen, um nur einige zu nennen.
Bei der Erstellung von Kaufverträgen bzw. Bauträgerverträgen gewährleistet die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl nicht nur rasche, ordnungsgemäße Abwicklung von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Einräumung des Eigentumsrechtes, sondern auch Unterstützung bei danach auftretenden Schwierigkeiten. Gerade bei Verträgen mit höheren Beträgen sind Mandanten oft verunsichert, ob ihr Geld in guten Händen ist. Durch die Mitgliedschaft der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl beim elektronischen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer wird der Kaufpreis von der Einzahlung bis zur Weiterleitung an den Verkäufer nach erfolgreicher Eigentumsübertragung von der Rechtsanwaltskammer überwacht.
Allgemeines Privatrecht
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt sieht die Kanzlei in der umfassenden Betreuung ihrer Mandanten in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Privatrechts wie z.B. bei Geltendmachung von (Schaden)Ersatzansprüchen (auch Schmerzengeld aus Verkehrsunfall), Besitzstörungen, Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, Fragen des Eigentums- oder Pfandrechts, familienrechtlichen Angelegenheiten wie Ehescheidungen oder auch Verlassenschaften (etwa die Erstellung von letztwilligen Verfügungen oder die Abwicklung eines Verfahrens).
Eine reibungslose Erbfolge hängt von den zu Lebzeiten getroffenen Verfügungen ab. Je nach Einzelfall kann mittels Testament, Kodizill, Legat, Schenkung auf den Todesfall oder Erbvertrag optimal vorgesorgt werden. Ohne die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Form für letztwillige Verfügungen sind diese allerdings rechtsunwirksam. Gerne steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl für eine ausführliche Beratung und Unterstützung in diesem Bereich, aber auch im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht und Enterbungen zur Verfügung. Durch die Registrierung Ihrer Verfügung im Testamentsregister (es wird nur der Hinterlegungsort, nicht der Inhalt registriert) ist ein rasches Auffinden im Ablebensfall gewährleistet.
Die Vorstellung, irgendwann nicht in der Lage zu sein, Entscheidungen in eigenen Angelegenheiten zu treffen, ist für den Menschen äußerst abschreckend. Vorsorge für einen solchen Fall zu treffen, schafft ein beruhigendes Gefühl. Vielleicht kommt für Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht in Frage. Beides kann gemeinsam mit der Kanzlei Dr. Stiehl errichtet werden, die bei Bedarf auf einen Arzt und/oder Notar zurückgreift. Auch die Arbeit als Sachwalter bzw. Bestellung eines solchen ist der Rechtsanwaltskanzlei durchaus vertraut. Lassen Sie sich umfassend über alle Möglichkeiten in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl aufklären.
Das Eingehen von Bürgschaften birgt einige Risiken. Bürgen heißt, möglicherweise die Schuld eines anderen bezahlen zu müssen. Selbst wenn man anschließend Anspruch auf Ersatz gegen den Hauptschuldner hat, kann dieser – etwa wenn kein Vermögen vorhanden ist – ins Leere gehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl steht hier für Beratungen bei Bürgschaftsverträgen, aber auch für die Abwicklung der Regressansprüche zur Verfügung.
Auch die Unterstützung bei Nachbarschaftskonflikten ist der Kanzlei Dr. Stiehl geläufig. Sei es die Einwirkung von Lärm, Staub, Gerüchen oder Flüssigkeiten, sei es die Wegnahme von Licht, Luft oder Raum, ein Anwalt ist weniger emotionsgeladen und kann oft kalmierend eingreifen. Auf einer fachlich-sachlichen Ebene – allenfalls unter Hinzuziehung der Schlichtungsstelle - lassen sich meist Kompromisse erzielen, die ein weiteres „Nebeneinanderleben“ durchaus möglich machen.
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, auch ohne, dass man selbst einen Fehler zu verantworten hätte. Zuerst herrscht zwischen den Beteiligten Einigung über die Verschuldens- und Ersatzfrage, doch am nächsten Tag ist alles anders. Die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl beraten Sie gerne über Schadenersatz, Wertminderung beim KFZ, Leihauto, Schmerzengeld, Verdienstentgang, Auslagenersatz (Um- oder Abmeldung bei einem Totalschaden udgl.) und sonstige rechtliche Probleme in diesem Zusammenhang.
Gewerblicher Rechtsschutz; Immaterialgüterrecht (insbesondere Urheberrecht)
Der Schutz von Marken-, Muster- oder Patentrechten wird durch die Eintragung in ein Register gesichert. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden.
Natürlich berät die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl ihre Mandanten bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten Immaterialgüter abzusichern und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten.
Sie gestaltet für Sie Produktions-, Management-, Kooperations-, Agentur- oder Lizenzverträge; überprüft aber auch Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Weiters unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften und vertritt Sie, wenn ein Gerichtsverfahren letztendlich unvermeidbar ist.
Die Kanzlei bietet laufende Beratung und Vertretung im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Werberecht, Markenrecht, Musterschutzrecht (Geschmacksmusterrecht) und Persönlichkeitsrecht (Namens-, Bildnis- und Ehrenschutz).
Medienrecht und Informationsrecht; Internetrecht; Datenschutzrecht
Auch das Medienrecht und die herausfordernde Querschnittsmaterie Informationsrecht (Internetrecht), insbesondere das E-Commerce-Recht, gehören zu den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl. Dabei setzt sich die Kanzlei mit sämtlichen Rechtsfragen des WWW oder von E-Mails oder SMS auseinander, egal ob es dabei um gesetzliche Informationspflichten, die Haftung eines Websitebetreibers oder um die Zulässigkeit von Werbemails bzw. –sms (Spam bzw. Spamming) geht.
Die Kanzlei ist ausgerichtet auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Privatleuten (Konsumenten) in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Bereiche Internet (WWW), EDV, Software und Presse. Bei ihrer Arbeit setzt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl vorzugsweise auf Beratung und Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten, die Entwicklung von Strategien vor deren Entstehung und die Erarbeitung von Lösungen zur Beilegung von Streitigkeiten vor deren Austragung, die sie gegebenenfalls unter Ausschöpfung aller gebotenen und rechtlich zulässigen Mittel für Sie austrägt.
Zu den Tätigkeitsgebieten in diesem weiten Rechtsfeld zählen darüber hinaus auch alle Fragen bei der rechtlichen Realisierung von Webauftritten (zB Webdesign, Schutz von Webseiten), Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsrechts- oder Markenrechtsverstößen im Internet oder in den Medien, Urheberrecht, “Recht am eigenen Bild”, Vertragsgestaltungen rund um Dienstleistungen im Internet und den Medien.
Allein durch eine exakte Gestaltung eines Vertrages beispielsweise für Web-Hosting, eine Domain-Übertragung, Online-Werbung oder die Erstellung einer Website können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits erheblich minimieren. Gleiches gilt auch für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz oder dem E-Commerce-Gesetz.
Aber auch im Datenschutzrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl für Sie tätig. Das bislang stets vernachlässigte Thema Datenschutz wird, wie etwa die Abmahnwelle für Newsletter zeigt, zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Daten man wie gewinnen und wie man sie nutzen darf.
Baurecht, Immobilienrecht und Bestandrecht; Liegenschaftsverwaltung
Sämtliche Bereiche des Bau-, Immobilien- und Bestandrechts zählen zu unseren traditionellen Tätigkeitsschwerpunkten. Wir erstellen passende Konfliktlösungen für Bauträger, Mieter, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, etc. Darüber hinaus übernehmen wir seit vielen Jahren die Betreuung und Verwaltung von Liegenschaften und kümmern uns in diesem Zusammenhang um steuerliche Vorarbeiten, die Vermittlung der Objekte, die Errichtung der Mietverträge, die Abwicklung von Um- und Ausbauten, die Auseinandersetzung mit den Professionisten und die Betriebskostenabrechnung.
Auf Grund ihrer Tätigkeit als Hausverwaltung legt die Kanzlei Dr. Stiehl ganz bewusst einen weiteren Schwerpunkt auf das Miet- und Wohnrecht. Zu den Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist auf der sicheren Seite. Die Probleme stellen sich überwiegend bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen sowie bei Änderung und Auflösung derselben. Zu den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie die Rechtslage ist, sollten Sie sich hierüber bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl Rat einholen.
Aber auch bereits vor dem Hausbau beraten wir bei Kreditaufnahme und Förderungsansuchen. Wir errichten den Kaufvertrag (bzw. Bauträgervertrag), der auf das Projekt und Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt ist, formulieren die Werkverträge und überprüfen die Lieferbedingungen. Wir holen die Baubewilligung ein und vertreten Sie während der Bauzeit – oft genügt ein Aktenvermerk, eine konkrete Eintragung im Bautagebuch oder ein kurzer Brief zur Klarstellung und Sicherung Ihrer Ansprüche.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht bildet das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen). Hier berät Sie die Kanzlei umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, zu Schadenersatz und Rücktritt, Preisminderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl auch gerichtlich vertreten.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern. Das fängt bei der Begründung von Wohnungseigentum und dem damit zusammenhängenden Aufeinanderprallen unterschiedlicher Interessen an, geht über Nichtzahlung der laufenden Betriebskosten bis hin zu Um- und Zubauten oder der Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude. Durch die jahrelange Vertretung sowohl von Eigentümern als auch von Hausverwaltern sind uns die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behalten wir bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Miteigentumsgemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Im Zusammenhang mit Wohnungseigentum erstellen wir für Sie einen Wohnungseigentumsvertrag und sorgen für die Eintragung im Grundbuch. Wir informieren über Rechte und Pflichten der Hausverwaltung. Weiters überprüfen wir, welche Instandhaltungskosten von der Eigentümergemeinschaft und welche vom Eigentümer zu tragen sind und vertreten Sie in der Eigentümerversammlung.
Familienrecht (Obsorge, Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag)
Der Staat hat viele Bereiche im Familienrecht gesetzlich geregelt, unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern (Obsorge, Unterhalt, Vermögensverwaltung und Vertretung), das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft.
Das Team um Rechtsanwalt Dr. Rudolf C. Stiehl berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht – ob einvernehmlich oder strittig - bildet hierbei einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt. Ob Scheidungsvergleich, Ehevertrag, Obsorge, Unterhalt, sozialversicherungs-rechtliche oder erbrechtliche Situation in oder außerhalb der Ehe: oft sind auch Kinder von den Konsequenzen betroffen, so dass ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung gefunden werden muss.
Hier ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Daher behält die Kanzlei Dr. Stiehl neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge, um gemeinsam mit dem Klienten eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten.
Unter Umständen ist die familiäre Situation bereits so verfahren, dass schnelle Abhilfe benötigt wird. In diesen Fällen können mittels einstweiliger Verfügung vorübergehend Vorkehrungen getroffen werden, die Juristen der Kanzlei Dr. Stiehl beraten Sie diesbezüglich gerne und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung.
Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Eine Gesellschaft ist heutzutage schnell gegründet, stehen doch viele Formen wie Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Limited (Ltd), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) und andere zur Verfügung. Jede Form zieht eine Vielzahl unternehmens-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Konsequenzen nach sich.
Die Kanzlei Dr. Stiehl unterstützt ihre Mandanten in allen Bereichen des Unternehmens-, Gesellschafts- und Handelsrechts, wie insbesondere bei der Ermittlung der geeigneten Rechtsform, der optimalen Besetzung der Organe und Verteilung der Rechte und Pflichten, bei Anteilsübertragungen oder Unternehmenszusammenschlüssen, aber auch bei der Auflösung und Liquidation. Auch die Rechtsverfolgung und -verteidigung bei kaufmännischen Streitigkeiten vor internationalen Schiedsgerichten zählt zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Dr. Stiehl kann hier auf eine langjährige berufliche Erfahrung als Anwalt, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied eines großen Unternehmens zurückgreifen, er analysiert den ihm dargebrachten Sachverhalt nicht nur nach juristischen, sondern auch nach betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Vereinsrecht
Im Vereinsrecht unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl sowohl bei Vereinsgründungen als auch bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei werden Sie unter anderem hinsichtlich der Bestimmungen über den Vereinszweck, der angestrebten Eintragung, Art und Umfang von Vereinsbeiträgen, der Bildung des Vorstands, der Erstellung von Vereinsstatuten und Geschäftsordnung, der Beurkundung von Mitgliederversammlungsbeschlüssen oder über die Voraussetzungen sowie die Form der Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung ausführlich beraten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stiehl erstellt spezielle Vereinsstatuten, die auf die Anforderungen des Vereins und dessen Mitglieder abgestimmt sind. Darüber hinaus informiert die Kanzlei auch über Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe und vertritt im Streitfall, wenn gegen den Verein oder dessen Vertreter Ansprüche erhoben werden. Weitere Beratungsschwerpunkte bilden insbesondere die Kompetenzabgrenzung zwischen den verschiedenen Vereinsorganen (z. B. Vorstand – Geschäftsführung), die Weisungszusammenhänge (Weisungsunterworfenheit) und die Vertretungsbefugnisse nach außen (Vollmacht).